- Ist das Ermittlungsverfahren das Strafverfahren?
Nein.
- Ist eine Anklage eine Anzeige?
Nein. Anzeige = Staatsanwaltschaft soll ermitteln, Anklage erhebt sie erst, wenn sie meint, du bist schuldig.
Der Polizei und der Staatsanwaltschaft schuldest du keine Auskunft in der Sache, erst dem Richter.
Sag der Polizei nur deine Personalien, sprich mit der Staatsanwaltschaft besser nur im Beisein deines Anwalts.
Für die Verhandlung vor Gericht brauchst du einen Anwalt, dafür kannst du aber Geld vom Gericht bekommen. Wenn du für das Verfahren keinen hast oder findest, wird dir einer gestellt, den bezahlt das Gericht.
- Ich bin der Mandant meines Vertreters. Korrekt?
Ja, dein Anwalt ist dein Rechtsvertreter, du bist sein Mandant.
Über die Rechtsmittel kann dir ein Anwalt mehr sagen, des Urteil benennt sie jedoch ausdrücklich.
Edit: Das kostet auch nicht unbedingt Geld, die Regeln sind für Berufungs-/Revisionsverfahren da nicht anders.
Mein persönlicher Rat: wenn du eine Geldstrafe bekommst und du sie dir leisten kannst, dann zahle besser, die Angelegenheit ist eine Berufung nicht wert.
Die Ruhestörung wirst du kaum vor Gericht beweisen können.