this post was submitted on 07 Aug 2023
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Das mit der Auskunft zur Sta ist so nicht korrekt. Der Staatsanwalt kann vorladen und eine Vorladung auch erzwingen.
Ggü. Der Sta kann man sich natürlich auf seine Aussageverweigerungsrechte berufen aber hingehen muss man erstmal. Solange man Zeuge ist und keine Verweigerungsrechte hat muss man hier auch wahrheitsgemäß Aussagen. Als Beschuldigter sieht das natürlich anders aus aber deswegen müssen sie einem das auch am Beginn des Gesprächs sagen.
Eine Vorladung der Polizei hingegen kannst du ruhig erstmal ignorieren. Worst Case kommt die Vorladung der Sta halt nach.
In beiden Fällen ist ein Gespräch mit einem Anwalt allerdings zu empfehlen wenn sie ein Brief auf dem Tisch liegt.
Ich habe nicht gesagt, dass man nicht hin gehen muss, sondern, dass man zur Sache nicht aussagen muss.