this post was submitted on 07 Aug 2023
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Nein.
Nein. Anzeige = Staatsanwaltschaft soll ermitteln, Anklage erhebt sie erst, wenn sie meint, du bist schuldig.
Der Polizei und der Staatsanwaltschaft schuldest du keine Auskunft in der Sache, erst dem Richter.
Sag der Polizei nur deine Personalien, sprich mit der Staatsanwaltschaft besser nur im Beisein deines Anwalts.
Für die Verhandlung vor Gericht brauchst du einen Anwalt, dafür kannst du aber Geld vom Gericht bekommen. Wenn du für das Verfahren keinen hast oder findest, wird dir einer gestellt, den bezahlt das Gericht.
Ja, dein Anwalt ist dein Rechtsvertreter, du bist sein Mandant.
Über die Rechtsmittel kann dir ein Anwalt mehr sagen, des Urteil benennt sie jedoch ausdrücklich.
Edit: Das kostet auch nicht unbedingt Geld, die Regeln sind für Berufungs-/Revisionsverfahren da nicht anders.
Mein persönlicher Rat: wenn du eine Geldstrafe bekommst und du sie dir leisten kannst, dann zahle besser, die Angelegenheit ist eine Berufung nicht wert.
Die Ruhestörung wirst du kaum vor Gericht beweisen können.
Das trifft erst ab Verbrechen zu. Im einfachen Strafverfahren wird dir keine Verteidigung gestellt. Kannst du dir keinen Anwalt leisten hast du halt einfach Pech. Du kannst aber unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
(StPO §140)
Was bei jemandem, der die hiesigen Grundzüge der Rechtsprechung nicht kennt (ist im Falle des OP anzunehmen), durchaus ein Argument wäre.
Wenn du in dieser Hinsicht fachkundig bist, erkläre mir das bitte genauer, ich lerne gern dazu. Aber bitte keine Infos aus zweiter Hand, derartige Sachverständige hätte ich genug.
Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast du hier btw. immer, da du in dem Fall ein Recht auf einen Anwalt hast. Voraus gesetzt, du kannst dir keinen Anwalt leisten.
Es geht um Hausfriedensbruch. Wennn der Richter nicht gerade davon ausgeht, dass OP sich nicht selbst verteidigen kann, ist ein Anwalt erstmal kein muss. Ist zwar absolut zu empfehlen, aber halt keine Pflicht.
Es ging um ein Strafverfahren, das gibt’s in Deutschland nicht ohne Verteidiger.
Falsch, erst ab einem Verbrechen bekommst du eine Pflichtverteidigung, ansonsten kannst du auch alleine vor Gericht sitzen.
Das mit der Auskunft zur Sta ist so nicht korrekt. Der Staatsanwalt kann vorladen und eine Vorladung auch erzwingen.
Ggü. Der Sta kann man sich natürlich auf seine Aussageverweigerungsrechte berufen aber hingehen muss man erstmal. Solange man Zeuge ist und keine Verweigerungsrechte hat muss man hier auch wahrheitsgemäß Aussagen. Als Beschuldigter sieht das natürlich anders aus aber deswegen müssen sie einem das auch am Beginn des Gesprächs sagen.
Eine Vorladung der Polizei hingegen kannst du ruhig erstmal ignorieren. Worst Case kommt die Vorladung der Sta halt nach.
In beiden Fällen ist ein Gespräch mit einem Anwalt allerdings zu empfehlen wenn sie ein Brief auf dem Tisch liegt.
Ich habe nicht gesagt, dass man nicht hin gehen muss, sondern, dass man zur Sache nicht aussagen muss.