this post was submitted on 07 Aug 2023
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Das trifft erst ab Verbrechen zu. Im einfachen Strafverfahren wird dir keine Verteidigung gestellt. Kannst du dir keinen Anwalt leisten hast du halt einfach Pech. Du kannst aber unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
(StPO §140)
Was bei jemandem, der die hiesigen Grundzüge der Rechtsprechung nicht kennt (ist im Falle des OP anzunehmen), durchaus ein Argument wäre.
Wenn du in dieser Hinsicht fachkundig bist, erkläre mir das bitte genauer, ich lerne gern dazu. Aber bitte keine Infos aus zweiter Hand, derartige Sachverständige hätte ich genug.
Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast du hier btw. immer, da du in dem Fall ein Recht auf einen Anwalt hast. Voraus gesetzt, du kannst dir keinen Anwalt leisten.