this post was submitted on 27 Mar 2024
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founded 1 year ago
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Der Staatsrechtler Vosgerau sowie ein weiterer Teilnehmer des Potsdamer Treffens sind gegen Passagen des Correctiv-Berichts vorgegangen. Jetzt sprach das OLG Hamburg das letzte Wort und betont dabei die öffentliche Bedeutung der Recherche.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat eine sofortige Beschwerde des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau zurückgewiesen. Sie war gerichtet auf Untersagung von zwei Passagen im Correctiv-Bericht "Geheimplan gegen Deutschland" (Beschl. v. 26.03.2024, Az. 7 W 34/23). Auch die Beschwerde eines weiteren Teilnehmers, der vor allem gegen seine Namensnennung in dem Bericht und dort vermeintliche falsche Eindrücke vorgegangen war (Beschl. v. 26.03.204, Az. 7 W 33/24), blieb erfolglos. Die Beschlüsse liegen LTO vor.

top 8 comments
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[–] ladicius 41 points 3 months ago (3 children)

OLG Hamburg und sinnvolle Urteile? Welcher Senat war das?

[–] [email protected] 7 points 3 months ago

Wunder gibts echt immer wieder mal.

[–] [email protected] 6 points 3 months ago (1 children)

Meinst du vielleicht das LG Hamburg? Das war die Vorinstanz und gab Vosgerau zumindest in Punkten recht.

[–] [email protected] 5 points 3 months ago (1 children)

gab Vosgerau zumindest in Punkten recht

Klassischer LG Hamburg move.

[–] [email protected] 4 points 3 months ago

Es schüttelt mich, aber ich muss das LG Hamburg fairerweise ein bisschen in Schutz nehmen: denn in den meisten Punkten gaben sie ihm nicht recht.

[–] [email protected] 3 points 3 months ago

Unglaublich. Aber ich freue mich :D

[–] [email protected] 16 points 3 months ago

Ein Sieg für die Demokratie und die Freiheit!

[–] [email protected] 6 points 3 months ago

Vosgerau hatte überdies beanstandet, dass Correctiv seine Stellungnahme unvollständig wiedergegeben habe. So habe Correctiv seine Antwort verschwiegen, dass "niemand" auf dem Treffen gesagt habe, dass deutsche Staatsbürger "irgendwie repatriiert oder ausgebürgert" werden sollten. Auch habe Correctiv seine Aussage, wonach das "rechtlich normalerweise auch gar nicht möglich sei", nicht weglassen dürfen.

[...]

Für das Gericht bewirkt das Weglassen aber vor allem deswegen keine verfälschende Darstellung von Vosgerau als Person, weil er sich inhaltlich nicht gegen die Idee zur Remigration an sich wandte. Vosgerau habe in seiner Antwort an Correctiv nicht behauptet, dass er selbst aus ethischen oder rechtlichen Gründen gegen einen Versuch sei, auch gewisse deutsche Staatsangehörige [Anm. d. Red.: mit Migrationshintergrund] langfristig zum Verlassen des Landes zu bewegen bzw. zu drängen. Auch sei unbestritten geblieben, dass Sellner dieses Ziel ausgegeben habe.

Ich glaube er hätte sich mit dem Verhalten im Verfahren und dem Urteil des Gerichts kaum mehr selbst demontieren können. Jetzt hat er gerichtlich bestätigt, dass er sich den Forderungen Sellners nicht entgegengestellt hat, und diese Darstellung von Correctiv korrekt ist.