this post was submitted on 27 Jan 2024
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Und selbst wenn er Berufung einlegt, muss er die Summe (+Zinsen) vorher bei Gericht hinterlegen. Das Geld ist also ziemlich sicher weg. Ach nee. Das Geld ist ja nicht weg. Das hat jetzt wer anders. xD
Und wenn er das Geld einfach nicht hinterlegt? Oder seine Finanzen so geregelt sind, dass auf seinem persönlichen Konto nie was drauf ist? Kommt dann in 4-5 Jahren ein weiteres Verfahren auf ihn zu, um zu prüfen ob, wie und von welcher "Stiftung" es gepfändet werden kann?
Ohne dass er das Geld hinterlegt gibt es keine Berufungsverhandlung., D.h. das Geld wäre umgehend an Frau Carroll auszuzahlen.
Verfügt er, entgegen seiner eigenen Aussage, nicht über das entsprechenden Bargeld, dann gibt es immer noch seinen Besitz in New York, der dann versilbert werden könnte.
Das mit der zu hinterlegenden Sicherheit gab es bereits in seinem letzten Verfahren:
https://lawandcrime.com/live-trials/e-jean-carroll-rape-suit/trump-posts-more-than-5-5-million-cash-deposit-to-pursue-appeal-of-e-jean-carroll-verdict/
Spannend, dass das in diesem Fall so geregelt ist. Mein Verständnis von amerikanischen Prozessen, bei denen hohe Schadenssummen gezahlt werden sollen, ist bisher gewesen, dass die Schadenssummen dann in der Berufung von einer höheren Instanz annuliert oder drastisch verringert wird.
Annulliert wohl eher nicht aber verringert kann natürlich sein.
Fun fact: Rudy Giuliani denkt jetzt wohl auch darüber nach Trump zu verrklagen. Der Gute kann wohl die 148 Mio. nicht zahlen, die er nach dem verlorenen Prozess den Wahlhelferinnen Ruby Freeman und Shaye Moss schuldet.