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Schon zum zweiten Mal bringt die Autorin E. Jean Carroll Donald Trump vor Gericht. Nachdem er beim ersten Mal wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wird, geht es nun um Verleumdung. Eine Jury erkennt der Klägerin deutlich mehr Entschädigung zu, als sie verlangt hatte.

Der frühere US-Präsident Donald Trump ist im Verleumdungsprozess in New York zu einer Zahlung in Höhe von 83,3 Millionen Dollar (76,7 Millionen Euro) an die Kolumnistin E. Jean Carroll verurteilt worden. Nach rund dreistündigen Beratungen kam die Jury in dem Zivilprozess zu ihrer Entscheidung, wie US-Medien übereinstimmend berichten. In einem Vorprozess hatte Richter Lewis Kaplan Trumps Schuld bereits festgestellt. Jetzt ging es um die Höhe der Entschädigung.

Die Summe liegt weit über den Forderungen der Anklage. Carroll hatte gut zehn Millionen Dollar (9,1 Millionen Euro) Schadenersatz für verunglimpfende Äußerungen verlangt. Die Jury gestand ihr nun 11 Millionen Dollar für eine Kampagne zur Wiederherstellung ihres gutes Rufes zu und weitere 7,3 Millionen Dollar für den erlittenen emotionalen Schaden. Dazu kommen 65 Millionen Dollar Strafe, weil die Jury es als erwiesen sieht, dass Trump in böswilliger Absicht gehandelt hat. Dass Trump schuldig ist, hatte das Gericht bereits in einem Vorprozess entschieden.

[...]

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[–] [email protected] 8 points 10 months ago* (last edited 10 months ago)

Und wenn er das Geld einfach nicht hinterlegt?

Ohne dass er das Geld hinterlegt gibt es keine Berufungsverhandlung., D.h. das Geld wäre umgehend an Frau Carroll auszuzahlen.

Oder seine Finanzen so geregelt sind, dass auf seinem persönlichen Konto nie was drauf ist?

Verfügt er, entgegen seiner eigenen Aussage, nicht über das entsprechenden Bargeld, dann gibt es immer noch seinen Besitz in New York, der dann versilbert werden könnte.

Das mit der zu hinterlegenden Sicherheit gab es bereits in seinem letzten Verfahren:

Former President Donald Trump will post a more than $5.5 million cash deposit as he appeals a verdict in favor of E. Jean Carroll for sexual abuse and defamation.

Senior U.S. District Judge Lewis Kaplan quickly approved the request by Trump’s attorney Joe Tacopina, who asked the court to allow his client to put down a sum of $5,550,000, representing 111% of the judgment.

Tacopina called that “consistent with the traditional security percentage of supersedeas bonds.”

Former federal prosecutor Mitchell Epner said that the posting of a bond like this is “standard operating procedure” during such an appeal.

“The bond allows the defendant to stay execution of the judgment during the pendency of the appeal,” said Epner, who is now a partner at the firm Rottenberg Lipman Rich PC. “The money is put up in a form where the plaintiff is guaranteed to collect if she wins the appeal. Absent Trump posting a bond or depositing the full judgment (plus interest) to the court, Carroll could collect her judgment 30 days from when it was entered. If she collected and Trump won on appeal, he would have to chase her for the money.”

https://lawandcrime.com/live-trials/e-jean-carroll-rape-suit/trump-posts-more-than-5-5-million-cash-deposit-to-pursue-appeal-of-e-jean-carroll-verdict/