this post was submitted on 25 Aug 2023
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Ich kann mir schon vorstellen, wie die Blöd & Co. darauf reagieren würden:
Das ist fürchte ich auch der Grund, warum viele sich nicht zur Chatkontrolle zu Wort melden. Zu groß ist die Gefahr, dass man so abgestempelt würde, als hätte man etwas gegen den „Schutz von Kindern“.
Deswegen wird der Kinderschutz ja so gerne als Grund vorgeschoben. Es ist halt ein Totschlagargument und wenn man irgendwas Kritisiert findet man Automatisch CP unf Co in Ordnung...
Das Chaosradio hat dazu im Juni 2022 einen sehr guten Podcast gemacht!
Wäre ich die besagte Lehrkraft und das Staatsoberhaupt versichert mir ich würde direkt nach dem Urteil begnadigt werden, hätte ich bei dem derzeigen Amtsinhaber wegen der Undurchsichtigkeiten im sogenannten Fall Murat Kurnaz zumindest meine Zweifel.
Aber da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, könnte sich zumindest die Leitung der jeweiligen Staatsanwaltschaft oder gar des Justizministeriums des Landes oder des Bundes einklinken.
Schließlich könnten alle Rechtsgrundlagen dahingehend angepasst werden, dass künftige Urteile vorrangig in psychotherapeuthische Behandlung und nicht zwangsläufig in Freiheitsentzug münden. Dann kann festgestellt werden, dass diese nicht notwendig ist und die Arbeit im Schuldienst weitergehen kann.
Die Antwort ist nicht, am Strafmaß rumzudokter, sondern den Tatbestand sauber zu definieren.
Was nützt es der Lehrerin eine therapeutische Behandlung zu erhalten, die dann feststellt, dass sie nicht therapierbar ist, weil sie nicht pädophil ist?
Am Ende bleibt trotzdem ein Eintrag im Führungszeugnis und ein Verbot als Lehrerin zu arbeiten und sich in Vereinen mit Kindern und Jugendlichen zu engagieren. Umgekehrt kann man das auch nicht aufweichen, weil dann unter der selben Verurteilung nochmal in "echt" und "falsch" unterschieden werden müsste.
Die entsprechenden Gesetze müssen sauberer formuliert werden.
Als Laie der ich bin habe ich mir ausgemalt, dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen in der Regel dann gibt, wenn die Verurteilung Freiheitsentzug bedeutet. Wenn überhaupt.
Eine Verpflichtung zur Therapie/Annahme von Unterstützungsangeboten im Rahmen der Verurteilung könnte wenigstens "echten" Täter:innen und der Gesellschaft mehr helfen als ein bloßes einsitzen.
Laut Artikel dürfen Staatsanwaltschaft und Justiz das Verfahren nicht einstellen.
Kann das Justizministerium da überhaupt was machen?
Habe dazu weiter recherchiert und folgendes entdeckt: https://feddit.de/comment/2552589
So wie ich das verstehe gilt das erst nach der Verurteilung.
Afaik gilt das für alle Begnadigungen.
Ohne fachliche Ausbildung und Erfahrung kann ich dazu nichts sagen. Den Gedanken, dass alle Beteiligten das Verfahren möglichst verzögern könnten ist ein interessanter Ansatz. Aber selbst wenn jede Stelle (Justizverwaltung, Richterin, Staatsanwaltschaft, Anwältin) jede zeitliche First maximal ausreizt, glaube ich, dass selbst bei zwischenzeitlicher Gesetzesänderung das Gesetz in seiner zum Zeitpunkt der Anklage geltenden Fassung angewandt werden muss. Rechtsstaat und so.
Beamtenstatus wäre dann aber trotzdem weg, oder?
Nur über 1 Jahr Haft.
Kann der das?
Der Bund kann außen vor bleiben. Das Land RLP kann das scheinbar selbst lösen. Habe dazu weiter recherchiert und folgendes entdeckt: https://feddit.de/comment/2552589