this post was submitted on 12 Jul 2023
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[–] [email protected] 39 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (2 children)

Das kassiert doch die nächste Instanz. Oder? ODER?

Mindestens sollte der eigentliche Besitzer vom Unterschlagenden Schadenersatz bekommen müssen. Und das man gutgläubig erworbenes Diebesgut besitzen kann, ist mir auch neu.

Nachtrag: gleich kommt jemand und erklärt mir den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. :)

[–] [email protected] 20 points 1 year ago (1 children)

Und das man gutgläubig erworbenes Diebesgut besitzen kann, ist mir auch neu.

Es ist halt kein Diebesgut, weil ihm das Auto nicht unfreiwillig abhanden gekommen ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerb_vom_Nichtberechtigten#Ausschluss_des_gutgl%C3%A4ubigen_Erwerbs,_%C2%A7_935_BGB

[–] [email protected] 28 points 1 year ago

https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerb_vom_Nichtberechtigten#Ausschluss_des_gutgläubigen_Erwerbs,_§_935_BGB

Ebenfalls von der Seite:

Beim Gebrauchtwagenerwerb geht die Rechtsprechung regelmäßig von Bösgläubigkeit aus, wenn sich der Erwerber nicht mithilfe der Zulassungsbescheinigung Teil II (vulgo: Fahrzeugbrief) darüber vergewissert, dass der Veräußerer Eigentümer ist

Ist die Frage, warum das hier offenbar nicht der Fall ist.

[–] [email protected] 20 points 1 year ago (3 children)

Tatsächlich könnte das Eigentum auf den Käufer übergegangen sein:

§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte. (2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Jetzt frage ich mich allerdings, wie das beim Kauf eines Autos ohne gefälschte Papiere möglich sein soll, im guten Glauben darüber zu sein.

Natürlich hat der eigentliche Eigentümer Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, aber ich gehe stark davon aus, dass der untergetaucht ist.

Wobei ich mich dann wieder Frage, wer 33.000 € für ein 70.000 € Auto in Bar bezahlt und sich denkt "ja mei passt scho".

[–] [email protected] 8 points 1 year ago (1 children)

Ohne rechtliche Grundlage, rein aus Gerechtigkeitsempfinden heraus, meine ich es sollte (im Sinne von Soll- vs. Ist-Zustand) so sein, dass der Vermieter das Fahrzeug zurückbekommen müsste und der Käufer Schadensersatzansprüche gegen den Unterschläger haben müsste.

[–] [email protected] 5 points 1 year ago (2 children)

Letztlich sind sowohl Vermieter als auch Käufer auf den Betrüger reingefallen. Von daher finde ich nicht, dass der eine schützenswerter als der andere ist.

[–] [email protected] 9 points 1 year ago

Ich kann deine Meinung verstehen, teile diese aber nicht. Als Vermieter kannst du nicht jeden Kunden für einen Kriminellen halten, so wird das nix mit dem Geschäft.

Als Käufer von Gebrauchtwagen hingegen sollte man immer mit dem Schlimmsten rechnen müssen. Gutgläubig ist ja leicht gesagt sonst.

[–] [email protected] 6 points 1 year ago

Sehe ich anders. Da die neuen Eigentumsverhältnisse gar nicht erst hätten zustande kommen dürfen, sollten möglichst die Verhältnisse vor der Tat wieder hergestellt werden (solange dadurch kein Opfer unbillige Härte erfährt). Außerdem hat der Käufer sich ja anscheinend den Fahrzeugbrief nicht zeigen/geben lassen und dadurch auch fahrlässig gehandelt.

[–] [email protected] 7 points 1 year ago (1 children)

Natürlich hat der eigentliche Eigentümer Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, aber ich gehe stark davon aus, dass der untergetaucht ist.

In solchen Fällen sollte der Geschädigte in meinen Augen einen Schadenersatzanspruch gegen den Staat haben, und dieser dann im Gegenzug gegen den untergetauchten Schädiger. Dann hat der Staat nämlich auch einen finanziellen Anreiz, die Fahndung wirklich ernst zu nehmen.

[–] [email protected] 8 points 1 year ago

Die Intention finde ich gut. Ich denke so ein Instrument lässt sich jedoch leicht missbrauchen, um den Staat, also letztlich uns, zu schröpfen. Wer dauerhaft ins Ausland will zieht dann so eine Nummer durch bevor er weg geht. Auch sind für Betrug Verjährungsfristen nicht so lang, dass man hier jemanden wirksam abschreckt. Und Fahndung im Ausland gestaltet sich auf zwei Seiten schwierig. 1. sind dem deutschen Staat da die Hände gebunden, weil die Souveränität des anderen Staates beachtet werden muss. 2. Ist das ziemlich teuer, selbst wenn einem ein anderer Staat Ermittlungen auf seinem Gebiet erlaubt. Da haben wir dann auch nichts gewonnen, dass ein mittelloser Betrüger dingfest gemacht wird, nachdem Fahndungskosten von 100.000 € auflaufen, die wir nie wieder sehen.

Und so blöd es auch für die Betroffenen ist, so ein Betrug ist verglichen mit vielen anderen Verbrechen für die Strafverfolgung deutlich weiter unten auf der Prioritätenliste.

[–] [email protected] 6 points 1 year ago

Wobei ich mich dann wieder Frage, wer 33.000 € für ein 70.000 € Auto in Bar bezahlt und sich denkt “ja mei passt scho”.

Autokauf ist ja eine der letzten Bastionen des Barkaufs. Und das Fahrzeug ist aus der Superluxuskategorie, da gehen die Gebrauchtpreise schnell steil nach unten. Ich hatte mir beim Kauf meines ersten Autos auch überlegt, einen Phaeton mit Kühlschrank und allem drum und dran zu kaufen, 10.000 km auf dem Tacho und 10.000 Euro Angebotspreis.