this post was submitted on 12 Jul 2023
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[–] [email protected] 7 points 1 year ago (1 children)

Natürlich hat der eigentliche Eigentümer Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, aber ich gehe stark davon aus, dass der untergetaucht ist.

In solchen Fällen sollte der Geschädigte in meinen Augen einen Schadenersatzanspruch gegen den Staat haben, und dieser dann im Gegenzug gegen den untergetauchten Schädiger. Dann hat der Staat nämlich auch einen finanziellen Anreiz, die Fahndung wirklich ernst zu nehmen.

[–] [email protected] 8 points 1 year ago

Die Intention finde ich gut. Ich denke so ein Instrument lässt sich jedoch leicht missbrauchen, um den Staat, also letztlich uns, zu schröpfen. Wer dauerhaft ins Ausland will zieht dann so eine Nummer durch bevor er weg geht. Auch sind für Betrug Verjährungsfristen nicht so lang, dass man hier jemanden wirksam abschreckt. Und Fahndung im Ausland gestaltet sich auf zwei Seiten schwierig. 1. sind dem deutschen Staat da die Hände gebunden, weil die Souveränität des anderen Staates beachtet werden muss. 2. Ist das ziemlich teuer, selbst wenn einem ein anderer Staat Ermittlungen auf seinem Gebiet erlaubt. Da haben wir dann auch nichts gewonnen, dass ein mittelloser Betrüger dingfest gemacht wird, nachdem Fahndungskosten von 100.000 € auflaufen, die wir nie wieder sehen.

Und so blöd es auch für die Betroffenen ist, so ein Betrug ist verglichen mit vielen anderen Verbrechen für die Strafverfolgung deutlich weiter unten auf der Prioritätenliste.