this post was submitted on 12 Jul 2023
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[–] [email protected] 8 points 1 year ago (1 children)

Ohne rechtliche Grundlage, rein aus Gerechtigkeitsempfinden heraus, meine ich es sollte (im Sinne von Soll- vs. Ist-Zustand) so sein, dass der Vermieter das Fahrzeug zurückbekommen müsste und der Käufer Schadensersatzansprüche gegen den Unterschläger haben müsste.

[–] [email protected] 5 points 1 year ago (2 children)

Letztlich sind sowohl Vermieter als auch Käufer auf den Betrüger reingefallen. Von daher finde ich nicht, dass der eine schützenswerter als der andere ist.

[–] [email protected] 9 points 1 year ago

Ich kann deine Meinung verstehen, teile diese aber nicht. Als Vermieter kannst du nicht jeden Kunden für einen Kriminellen halten, so wird das nix mit dem Geschäft.

Als Käufer von Gebrauchtwagen hingegen sollte man immer mit dem Schlimmsten rechnen müssen. Gutgläubig ist ja leicht gesagt sonst.

[–] [email protected] 6 points 1 year ago

Sehe ich anders. Da die neuen Eigentumsverhältnisse gar nicht erst hätten zustande kommen dürfen, sollten möglichst die Verhältnisse vor der Tat wieder hergestellt werden (solange dadurch kein Opfer unbillige Härte erfährt). Außerdem hat der Käufer sich ja anscheinend den Fahrzeugbrief nicht zeigen/geben lassen und dadurch auch fahrlässig gehandelt.