- es macht keinen Sinn, in ein Krankenhaus zu gehen und sich so zu verhalten.
- Ambivalenz ist real. Wenn ich z.B. Monate auf einen Termin warte, gehe ich ins Krankenhaus, um mich behandgln zu lassen, obwohl der Todestag meines Familienmitglieds bevorsteht. Bin ich dann im Krankenhaus, überwiegt meine Angst. (Hatte gerade so eine Patientin: Angst vor Erkrankung vs Reaktivierung einer traumatischen Behandlungserfahrung. 4 Wochen Schlafstörung und dann bei Aufnahme psychotisch dekompensiert.)
- Wenn ein Patient sich gegen eine Behandlung wehrt, heißt das nicht, dass er nicht geheilt werden will.
- In Deutschland sind Ärzte privatrechtlich nur bei akuter Gefahr verpflichtet zu behandeln (§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung). Im Kassenrecht sind sie grundsätzlich verpflichtet, zu behandeln, es sei denn es liegt ein berechtigter Grund vor, die Behandlung abzulehnen.
- Das kann nur der betreffende Arzt beantworten.
- Ein erschüttertes Vertauensverhältnis reicht aus, um die Behandlung abzulehnen. Ein Hausverweis wäre somit theoretisch auch möglich, wenn weder verbale noch körperliche Gewalt vorgefallen ist. (z.B. wenn der Patient lügt oder stielt)
- Was würde ich machen? Mich an meine Deeskalationsausbildung erinnern. Den Patienten annehmen, wie er ist, das störende Verhalten als dysfunktionalen Lösungsversuch für ein Problem, das der Patient hat, verstehen. Mich in meine Professionalität begeben – der Patient beleidigt ja nicht mich, sondern die Rolle, die ich hier vertrete. Warum reagiert der Patient so? Was macht ihm Angst, was regt ihn auf? Welches Problem versucht er dysfunktional zu lösen? Was braucht er, um wieder in eine positive Beziehung treten zu können? In der Praxis ist das in der Regel der Dreiklang von Würdigung, Verständnis und Konfrontation.
this post was submitted on 15 Jan 2024
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