this post was submitted on 15 Jan 2024
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Frag Feddit

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Vierfach orientierter, mitte 50 und mobiler Patient. Nach der Aufnahme, ins Zimmer der Patienten, als wir Laborproben nehmen wollten:

Er möchtet nicht in 2 Tagen operiert werden, weil ein Familienmitglied vor 5 Jahren in 2 Tagen vestorben ist.

Er ist nicht damit einverstanden, dass mehrere Laborproben genommen werden oder, dass wir Blut nehmen, aber er sagt nicht ausdrücklich, dass er gehen will. Wenn unsere Kollegen ins Zimmer gehen und informieren, dass sie Proben nehmen müssen, beantwortet er ‘leckt mich am Arsch’.

Ich habe mehrere Fragen:

Welchen Sinn hat es, in ein Krankenhaus zu gehen, um so sich zu verhalten? Wozu würdet eine Person das machen? Wenn du nicht geheilt werden willst, warum gehst du dann in ein Krankenhaus?

Sind Ärzte in Deutschland verpflichtet, solche Patienten zu behandeln? Ich verstehe nicht, warum unserer Arzt nicht einfach den Sicherheitsdienst oder die Polizei angerufen und erklärt hat, dass sie sich weigert, mit solchen Leuten zu tun zu haben und sagt, dass sie diese Person vom Gelände begleiten sollen. Das ist, was ich machen würde.

Reicht verbale Gewalt aus, um den Sicherheitsdienst oder die Polizei zu rufen, oder muss es körperliche Gewalt geben, damit der Sicherheitsdienst oder die Polizei gerufen werden?

Pflegekräften und Ärzten der Fediverse, was macht ihr in solchen Situationen?

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[–] [email protected] 22 points 10 months ago
  1. es macht keinen Sinn, in ein Krankenhaus zu gehen und sich so zu verhalten.
  2. Ambivalenz ist real. Wenn ich z.B. Monate auf einen Termin warte, gehe ich ins Krankenhaus, um mich behandgln zu lassen, obwohl der Todestag meines Familienmitglieds bevorsteht. Bin ich dann im Krankenhaus, überwiegt meine Angst. (Hatte gerade so eine Patientin: Angst vor Erkrankung vs Reaktivierung einer traumatischen Behandlungserfahrung. 4 Wochen Schlafstörung und dann bei Aufnahme psychotisch dekompensiert.)
  3. Wenn ein Patient sich gegen eine Behandlung wehrt, heißt das nicht, dass er nicht geheilt werden will.
  4. In Deutschland sind Ärzte privatrechtlich nur bei akuter Gefahr verpflichtet zu behandeln (§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung). Im Kassenrecht sind sie grundsätzlich verpflichtet, zu behandeln, es sei denn es liegt ein berechtigter Grund vor, die Behandlung abzulehnen.
  5. Das kann nur der betreffende Arzt beantworten.
  6. Ein erschüttertes Vertauensverhältnis reicht aus, um die Behandlung abzulehnen. Ein Hausverweis wäre somit theoretisch auch möglich, wenn weder verbale noch körperliche Gewalt vorgefallen ist. (z.B. wenn der Patient lügt oder stielt)
  7. Was würde ich machen? Mich an meine Deeskalationsausbildung erinnern. Den Patienten annehmen, wie er ist, das störende Verhalten als dysfunktionalen Lösungsversuch für ein Problem, das der Patient hat, verstehen. Mich in meine Professionalität begeben – der Patient beleidigt ja nicht mich, sondern die Rolle, die ich hier vertrete. Warum reagiert der Patient so? Was macht ihm Angst, was regt ihn auf? Welches Problem versucht er dysfunktional zu lösen? Was braucht er, um wieder in eine positive Beziehung treten zu können? In der Praxis ist das in der Regel der Dreiklang von Würdigung, Verständnis und Konfrontation.