this post was submitted on 27 Mar 2024
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Der Staatsrechtler Vosgerau sowie ein weiterer Teilnehmer des Potsdamer Treffens sind gegen Passagen des Correctiv-Berichts vorgegangen. Jetzt sprach das OLG Hamburg das letzte Wort und betont dabei die öffentliche Bedeutung der Recherche.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat eine sofortige Beschwerde des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau zurückgewiesen. Sie war gerichtet auf Untersagung von zwei Passagen im Correctiv-Bericht "Geheimplan gegen Deutschland" (Beschl. v. 26.03.2024, Az. 7 W 34/23). Auch die Beschwerde eines weiteren Teilnehmers, der vor allem gegen seine Namensnennung in dem Bericht und dort vermeintliche falsche Eindrücke vorgegangen war (Beschl. v. 26.03.204, Az. 7 W 33/24), blieb erfolglos. Die Beschlüsse liegen LTO vor.

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[–] ladicius 41 points 7 months ago (5 children)

OLG Hamburg und sinnvolle Urteile? Welcher Senat war das?

[–] [email protected] 6 points 7 months ago (1 children)

Meinst du vielleicht das LG Hamburg? Das war die Vorinstanz und gab Vosgerau zumindest in Punkten recht.

[–] [email protected] 5 points 7 months ago (1 children)

gab Vosgerau zumindest in Punkten recht

Klassischer LG Hamburg move.

[–] [email protected] 4 points 7 months ago

Es schüttelt mich, aber ich muss das LG Hamburg fairerweise ein bisschen in Schutz nehmen: denn in den meisten Punkten gaben sie ihm nicht recht.

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