this post was submitted on 01 Feb 2024
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Frag Feddit
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Kleine, aber feine, Unterscheidung: bei einem Verbotsverfahren geht es nicht um Rechtsextremismus (denn der wurde ja in Teilen bereits offiziell vom BfV bescheinigt), sondern um verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die sind in der Regel deutlich schwerer nachzuweisen!
Das Verfassungsgericht darf von selber gar nicht tätig werden, es muss zuerst ein Verbotsverfahren von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden.
Im neuesten Urteil zur NPD-Nachfolgepartei "die Heimat" hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass diese Partei verfassungswidrig ist und damit von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Und in der Urteilsbegründung hat es noch mal explizit deutlich gemacht, dass die Hürden für ein Parteiverbot nicht so hoch sind wie oft behauptet wird.
Viel deutlicher kann das Verfassungsgericht gar nicht sagen: lasst uns endlich unsere Arbeit machen, startet das AfD-Verbotsverfahren!
Jetzt muss die Politik reagieren - Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Dem Bundesrat liegt eine Petition mit 800.000 Unterstützer*innen vor, die ein Verbotsverfahren verlangen.
Trotzdem würde die AfD ein Urteil, dass ihr verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht nachweisen können, als Persilschein gegen jede Kritik interpretieren, und im schlimmsten Fall schließt sich die Union dieser Interpretation an.
So ein Urteil wird es mit großer Sicherheit nicht geben - siehe jüngstes Urteil gegen die NPD-Nachfolgepartei "die Heimat". In dem Urteil wird der Partei die Verfassungswidrigkeit bescheinigt und sie wird von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen - das ist die Alternativlösung für Parteien, die zu unbedeutend sind um ein Verbot zu rechtfertigen. Die Voraussetzungen sind aber die gleichen wie für ein Parteiverbot.
Das Verfassungsgericht ist sich seiner Verantwortung schon bewusst. Es hat auch in den früheren, gescheiterten NPD-Verbotsverfahren nie die NPD "freigesprochen", es hat nur auf Fehler im Verfahren hingewiesen, die ein Verbot zu diesem Zeitpunkt nicht ermöglichten.