this post was submitted on 27 Sep 2023
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de_EDV
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Absolutes Dreckssystem Der Käufer bekommt sofort bei Falleröffnung Recht und man selbst sieht keinen cent. Der Käufer kann dann den verkäufer auch noch um rücksendekosten erpressen.
Es gibt für Verkäufer keinen Weg bei Falleröffnung Beweise vorzulegen. Man kann den Anbieter nicht einmal kontaktieren.
Der Käufer ist bei Falleröffnung sofort im Recht? Ist das so? Wie macht sich das bemerkbar? Und wann kann ein Käufer den Verkäufer um Rücksendekosten erpressen??
Der Käufer kann bei Erhslt erst mal 14 Tage lang machen was er will. Wenn er innerhalb dieser 14 Tage dann der Plattform meldet "ist kaputt" dann bekommt er sofort die Option das Paket zurück zu senden und das Geld zurück zu bekommen. Das Geld bekommt er sofort zurück, der Rücksendeschein ist dann etwas, was er vom Verkäufer fordern kann. Wenn ich als Verkäufer nun aber weiß, dass das Ding nicht kaputt war als ich es versendet habe und es auch nicht schlecht verpackt wurde und ich das beweisen könnte dann hab ich pech. Ich werde nämöich nicht wie bei paypal zum fall befragt und habe eine frist sondern bon einfach direkt in der Schuld.
Ich könnte jetzt als verläufer dort anrufen, mit glück jemanden ans ohr bekommen der mir helfen will (haha keine chance callcenter) und dann dort infos kriegen wie ich mich zum Fall äußern könnte, aber das ist ist kacke anstrengend und raubt zeit.