"Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025." Finanzminister Christian Lindner (FDP) erteilt dem Vorschlag der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, eine Absage. (Archivbild) (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)
"Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages", sagt der Finanzminister und erteilt damit dem Vorschlag von SPD-Generalsekretär Klingbeil eine Absage.
Bundesfinanzminister und FDP-Vorsitzender Christian Lindner spricht sich deutlich gegen eine zeitnahe Abschaffung des Ehegattensplittings aus. "Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages", sagte Lindner im "Interview der Woche" von BR24. Der Schritt sei weder in der Koalition verabredet, noch sei er für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fair. "Die arbeitende Mitte in unserem Land trägt bereits hohe Lasten und darf nicht weiter belastet werden."
SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte sich Anfang der Woche dafür ausgesprochen, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um so Einsparungen beim Elterngeld abzuwenden. "Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen", sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Lindner kommentierte Klingbeils Vorschlag mit den Worten: "Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025."
Unterstützung für seinen Vorschlag bekam Klingbeil unterdessen aus den eigenen Reihen. "Das Ehegattensplitting aus der Adenauerzeit hat das Bild vor Augen, dass die Frau zu Hause ist und sich um Heim, Herd und Kind kümmert, während der Mann das Familieneinkommen beschafft. Diese Einstellung hat sich gründlichst verändert", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen eines Paares halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem Paaren, bei denen ein Partner viel und der andere wenig verdient.
Bin kein Steuerberater, aber was ich auf die Schnelle gefunden habe, klingt für mich danach, als ob auch das Faktorverfahren eine Form des Splittings ist:
Stimmt. Der Steuervorteil bej 4/4+Faktor bleibt recht groß, auch wenn minimal kleiner als mit 5/3. Ich verstehe die Rechnung zwar auch nicht vollständig, aber der das sagen zumindest die online-rechner.
Es gibt keinen großen Unterschied, nach der Steuererklärung kommt das selbe raus nur bei 3/5 wird das Splitting direkt angewannt, das heißt der gemeinsame Steuersatz direkt auf beide Gehälter gerechnet, bei 4/4 bekommt man den Effekt erst nach der Steuererklärung. 4/4 mit Faktor ist ein Zwischending.