Die Aussage der Studierendenvertretung bringt es wohl wundervoll auf den Punkt:
Die Studierendenvertretung fzs kritisiert, dass die vergangene und die jetzige Bundesregierung nur auf das Urteil aus Karlsruhe warteten. „ Es ist unglaublich, dass zwei verschiedene Gerichte in unterschiedlichen Fällen Verfassungswidrigkeit erkennen, ein Handeln auf Bundesebene jedoch ausbleibt“,so Rahel Schüssler, fzs-Referentin für Bafög und Wohnen.
Aus Sicht des fzs reichen die Bafög-Bedarfssätze nicht zum Leben aus und seien daher „verfassungswidrig zu niedrig“, so Schüssler. Der Ampelkoalition wirft sie vor, statt eines existenzsichernden Bafögs „lieber mit einem scheinbar schlanken Haushalt profilieren“ zu wollen.