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BVerfG: Gebäudeenergiegesetz darf nicht mehr in dieser Sitzungswoche beraten werden
(www.tagesschau.de)
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In gewissem Sinne, ja. Das Wahlrecht so ausgestalten, dass es sich für Parteien lohnt, auch nicht linientreue Abgeordnete auf die Liste zu setzen, und die Anordnung der Listenplätze nicht den Parteien überlassen. ZB mit veränderlichen Listen, wie es in der Schweiz gemacht wird.
Dafür hast du die Erststimme bei der Bundestagswahl.
Deren Wirkung ist aber begrenzt und wird durch das neue Wahlrecht weiter verringert.