this post was submitted on 16 Feb 2024
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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In der Prignitz nimmt der Protest gegen Grüne eine ungewöhnliche Form an. Nach einer Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

Wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Grüne&Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient - Die deutschen Bauern!“ prüft die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin den Anfangsverdacht der Volksverhetzung. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das Verfahren gehe auf eine Strafanzeige zurück und stehe ganz am Anfang. Geprüft werde auch, wie viele Schilder dieses Inhalts in der Umgebung von Wittenberge stünden oder gestanden hätten.

Zuvor hatten die „Märkische Allgemeine“, die „Schweriner Volkszeitung“ und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) berichtet. Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs droht mit Strafe wegen Volksverhetzung gegen den, der die „Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“.

[...]

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[–] [email protected] 24 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (1 children)

Ersetz mal "Grüne und Grün-Wähler" durch eine andere Bevölkerungsgruppe, z.B. "Ausländer" oder "Juden". Würdest du dann immer noch sagen, dass es keine Volksverhetzung ist?

[–] [email protected] -1 points 9 months ago (1 children)

So scheiße ich es auch finde, vom Wortlaut her kann ich als Laie nicht erkennen, inwiefern jemand mit der Aussage jemanden anderen „beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“

[–] [email protected] 18 points 9 months ago (1 children)

Bin auch nur Laie, aber:

  1. Ich finde, dass mit der Nachricht auch impliziert wird, dass es einen legitimen Grund dafür gibt, "Grüne und Grün-Wähler" nicht mehr zu bedienen, was ich durchaus als verleumderisch sehe.
  2. Das ist ja nicht der einzige Teil des Paragraphen, da ist z.B. auch "Wer [...] gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen [...] zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert". Nachdem das Plakat nicht mit "Der Bauer Hubert" sondern "Die deutschen Bauern" unterschrieben ist, würde ich hier auch argumentieren, dass damit indirekt die anderen Bauern aufgefordert werden, sich dieser willkürlichen Maßnahme anzuschließen.
[–] [email protected] 1 points 9 months ago (1 children)

Zu 2.: Ich habe den ersten Teil fälschlicherweise immer so verstanden, dass nur Angehörige der dort genannten Gruppen gemeint wären (was Juden einschließen würde, „Grüne & Grün-Wähler“ aber nicht).

Im Wikipedia-Artikel darüber wird finde ich gut gezeigt, dass sich das ganze tatsachlich auch auf andere Bevölkerungsgruppen bezieht.

Du hast wohl Recht, danke!

[–] [email protected] 3 points 9 months ago* (last edited 9 months ago)

Bei Wikipedia steht aber auch

Nur gemeinsame politische oder wirtschaftliche Interessen sollen keine gemeinsame Gruppe bilden können.

Es gab vor einiger Zeit mal eine Location, die keine Polizisten in Uniform reinlassen wollten.

Edit: Es ging um Soldaten in Uniform: https://www.20min.ch/story/komplett-absurd-brasserie-lorraine-wirft-armeeangehoerige-in-uniform-raus-644747609779