this post was submitted on 25 Aug 2023
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Wobei ich den Gesetzgeber an dieser Stelle verteidigen möchte: Wenn wir als Gesellschaft diese Materialien als höhst sittenwidrig bezeichnen, liegt es in unserem Interesse die Anzahl der Kopien so niedrig wie möglich zu halten. Weder die Lehrkraft, noch die Eltern haben meines Erachtens nach irgendein „Recht“ sich dieses Material schicken zu lassen und zu „prüfen“. Die Information, dass solches Material existiert, ist ausreichend und zwingt aus moralischer Sicht das Hinzuziehen der Polizei und an der Stelle die Verfolgung. Man könnte natürlich anwenden, dass auf diese Weise falsch positive Anzeigen nicht verhindert werden, aber das wiegt gegen die zusätzliche und unnötige Entwürdigung eines Kindes nicht auf. Selbst wenn die Intention richtig ist, muss die Handlung sanktioniert werden, auch wenn es in diesem Fall zu einer eindeutigen Übersanktion kam. Ob man Kindern / Jugendlichen effektiv verbieten kann diese Art von Materialen anzufertigen bzw. sich gegenseitig (mit oder in diesem Fall ohne Consent) zukommen zu lassen, usg ebenfalls höhst fraglich. zl;ng Die Lehrkraft hat falsch gehandelt, da ein Kind unnötig entwürdigt wurde.
Denk einfach daran, was dieser Fall und die deiner Meinung nach richtige Sanktionierung bewirken wird: in Zukunft werden Lehrer sich so wenig wie möglich einmischen.
Das Gesetz verfolgt als Ziel eine möglichst umfassende Sanktionierung von Verbreitern von Kinderpornografie. Wohlgemerkt: der verbreitenden Personen, nicht des Materials! Es muss also im Sinne des Gesetzes sein, schon beim ersten Mal einen Verbreiter gerichtsfest dingfest zu machen. Dazu braucht es Beweissicherung.
Wenn jetzt aber Verbreiter davon ausgehen können, dass niemand ihr Verbreiten sicherstellt, weil allein die Sicherung des Beweismaterials durch jeden außer die Verfolgungsbehörden schon strafbar ist, eröffnet das Verbreitern von Kinderpornografie gute Chancen, mehrfach ungeschoren davonzukommen.
Whistleblower gehören unter Schutz gestellt. Wenn erkennbar die einzige Motivation war, der Polizei bei Ermittlungen zu helfen, dann sollte diese Handlung nicht strafbar sein.
Leider haben wir kein funktionierendes Whistleblower-Gesetz.