this post was submitted on 22 Aug 2023
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Jaein. Es ist eine Verbundsklage ausgeschlossen. Das heißt es kann nicht ein Verbund an deiner Statt klagen. Du musst, wenn du klagen willst, zeigen, dass du betroffen bist. So verstehe ich das Problem zumindest als Laie.
So Verbundsklagen gibts gelegentlich, müssen aber explizit im Gesetz vorgesehen sein soweit ich weiß
Das kommt aber fast aufs Gleiche raus. Denn der Klimawandel ist ein riesiges aber im Detail nur statistisch und über größere Zeiträume und -flächen nachweisbares Problem.
Damit ist der Beweis einer Einzelperson, dass sie vom Klimawandel also vom Verstoß diesen im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu bekämpfen direkt betroffen ist absurd. Und dabei ist betroffen vom Klimawandel noch nicht einmal das selbe wie direkt durch das nicht-Handeln der Regierung betroffen zu sein.
Man müßte quasi die konkreten Folgen der durch den Verstoß zusätzlich ausgestoßenden CO2-Mengen auf das globale Klima nachweisen und dann die direkten individuellen Folgen der Klimaveränderung.
Das ist Passierschein A38²
Oh ja da hast du natürlich komplett Recht. Wenn es diesen Umweg über die EU nicht gegeben hätte gäbe es vmtl keine Klage dagegen. Ich finde frustrierender Weise nichts zum aktuellen Stand von der Klage vom BUND.... Da könnte mal ein bisschen mehr Transparenz rein