this post was submitted on 14 Aug 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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[–] [email protected] 0 points 1 year ago (1 children)

Ich würde das tatsächlich unterscheiden. Kinder ab 14 Jahren, die nichts für ihren Aufenthaltsstatus können, nicht abschieben. Die können in anderen Lebensumständen (betreute WG oder whatever) problemlos die Schule fertig machen.

Bei Kinder unter 14 könnte man auch schauen, ob es Alternativen gibt - zB Verwandte, bei denen es in Deutschland leben könnte.

Die Eltern, die die Situation herbeigeführt haben, weiterhin restriktiv abschieben.

Wir haben aberwitzigerweise genau diese Situation mittlerweile mehrmals medienwirksam in Österreich gehabt: Familie wird abgeschoben, im Namen des Kindes dagegen geklagt und die Gerichte urteilen dann, dass die Abschiebung nicht rechtens war und das Kind mit Schülervisum zurück nach Österreich darf (natürlich ohne Eltern).