this post was submitted on 06 Aug 2023
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Die Hürden, um einen Privatkunden grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, sind unheimlich hoch und das zu Recht. Der Allgemeinheit, und ganz speziell der Generation Ü50, dürfte nicht klar sein, dass ein Android-Handy nach zwei bis drei Jahren keine Sicherheitsupdates mehr erhält oder dass eine Antivirensoftware auf einem Handy installiert werden sollte. Denn für die ist das Teil "nur ein Handy", obwohl Smartphones eben auch kleine vollausgestattete Computer sind.
Viele schauen beim Smartphone aufm Preis, und wenn das Teil für 200 Euro Telefonieren und WhatsApp kann, dann reicht das 95% der Zielgruppe. Über den Support für Sicherheitsaktualisierungen wird sich nur ein Bruchteil einen Gedanken machen.
Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Bank je mit der Argumentation durchkommen wird, dem Kunden grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, nur aufgrund der Tatsache, dass dieser ein 5 Jahre altes Android-Smartphone nutzt und nicht zahlen zu müssen
Ich bin auch kein Jurist, allerdings haben Gerichte bisher so entschieden, dass die Bank nur bei grob fahrlässigem Verhalten des Kunden nicht haften muss. Und zwischen grob fahrlässigem Verhalten und "nur" fahrlässigem Verhalten liegen himmelsweite Unterschiede.
Mir ist nur ein Gerichtsurteil bekannt, wo ein grob fahrlässiges Verhalten festgestellt wurde, und zwar dass ein Mann von einer vermeintlichen Bankmitarbeiterin angerufen und um eine "Testüberweisung" über 8000 Euro auf ein polnisches Konto gebeten wurde und der Mann noch brav die TANs am Telefon durchgegeben hat. Die Bank musste ihm den Schaden nicht ersetzen, weil er grob fahrlässig gehandelt hat.
In anderen Gerichtsurteilen ging es aber auch um Phishing-Opfer - hier haben Gerichte bereits entschieden, dass die bloße Täuschung übers Phishing und das bloße Fehlen eines Antivirenschutzes noch kein grob fahrlässiges Verhalten darstellen. Hier mussten die Banken den Schaden beheben.
Daher bin ich nach wie vor der Überzeugung - allein, weil man noch ein älteres Android-Smartphone (>3 Jahre) benutzt, muss man bei einem Online-Banking-Betrug nicht selber haften.