Bubatzgärtnerclub
Eine Community für alle die sich im Heimanbau von Cannabis versuchen.
Ob im Haus, auf dem Balkon oder im Gewächshaus, dies ist der Platz für alle neuen und erfahrenen Growmies.
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Wer darf wie viele Pflanzen anbauen?
Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.
Was gilt es beim eigenen Anbau zu beachten?
Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen können z. B. durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.**.
Wie viel darf ich lagern?
An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Wie viel darf ich mitführen?
Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen.
Diese und weitere Informationen rund ums Cannabisgesetz findet ihr hier!
Wo darf ich rauchen?
https://bubatzkarte.de/
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Nein, das wäre eine Extraktion und somit illegal.
Du darfst aber, rein theoretisch, Hasch oder Rosin herstellen, da das per Definition eine Separation und keine (chemische) Extraktion wäre.
Ich könnte mir aber vielleicht vorstellen, dass in Zukunft einige Gerichtsurteile darauf hinauslaufen, dass die Herstellung von Cannabutter erlaubt wird, weil es ja deutlich weniger schädlich ist als Rauchen und auch nicht unbedingt dazu beiträgt, die Ernte krass kompakt zu machen, wie es bei BHO zum Beispiel der Fall ist.
De facto wird die Rechtslage aber wohl kaum jemanden interessieren. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Da müsste jetzt quasi jemand hingehen, Butter herstellen und sich selber anzeigen, um da ein Urteil herbeizuführen:
Ich habe keine Lust drauf.
Ich habe gerade nochmal ein wenig nachgeschaut: Edibles sind ja nach wie vor verboten. Es ist nur der Besitz von Pflanzenteilen und Harz erlaubt. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt in der FAQ zum Thema Jugendschutz:
Also können die Gerichte da wahrscheinlich gar nichts dran ändern. Ich habe noch von keinem Urteil gelesen, dass jemand Ärger bekam, wegen selbst hergestellten Keksen, aber es ist wohl verboten.