this post was submitted on 17 Aug 2024
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Bubatzgärtnerclub

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Eine Community für alle die sich im Heimanbau von Cannabis versuchen.

Ob im Haus, auf dem Balkon oder im Gewächshaus, dies ist der Platz für alle neuen und erfahrenen Growmies.

Lemmy Communities rund um Cannabis:

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Matrixraum

Wer darf wie viele Pflanzen anbauen?Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.

Was gilt es beim eigenen Anbau zu beachten?Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen können z. B. durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.**.

Wie viel darf ich lagern?An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.

Wie viel darf ich mitführen?

Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen.

Diese und weitere Informationen rund ums Cannabisgesetz findet ihr hier!

Wo darf ich rauchen?https://bubatzkarte.de/

founded 6 months ago
MODERATORS
 

Mal hypothetisch angenommen, als gesetzestreuer Eigenanbauer habe ich eine überraschend gute Ernte eingefahren und möchte keinesfalls die 50g Grenze überschreiten.

Neben den offensichtlichen Möglichkeiten wie Feuerschale, Kompost und Biotonne ist mir aufgefallen, dass das Gesetz ja nur von getrocknetem Bubatz spricht.

Angenommen ich "vernichte" meinen Überschuss, indem ich ihn in heißes Öl werfe, welches ich dann zum massieren verwende? Dann kann ja von "getrocknet" keine Rede mehr sein.

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[–] [email protected] 4 points 1 month ago

Ich habe gerade nochmal ein wenig nachgeschaut: Edibles sind ja nach wie vor verboten. Es ist nur der Besitz von Pflanzenteilen und Harz erlaubt. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt in der FAQ zum Thema Jugendschutz:

  1. Welche Schutzmaßnahmen gibt es über den Gesundheitsschutz hinaus im Speziellen für Kinder und Jugendliche?
  • […]
  • Sogenannte Edibles (THC-haltige Gummibärchen, Kekse etc.) bleiben verboten.

Also können die Gerichte da wahrscheinlich gar nichts dran ändern. Ich habe noch von keinem Urteil gelesen, dass jemand Ärger bekam, wegen selbst hergestellten Keksen, aber es ist wohl verboten.