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Ist ärgerlich, aber der AG hat tatsächlich das Recht die fehlerhaft gezahlte Gehaltssumme zurück zu fordern. Ich meine sogar bis zu 24 Monate (aber nicht sicher). Er darf es entweder so machen wie du beschreibst oder sogar die Summe als Einmal-Forderung zurück fordern. Es ist ein Ammenmärchen dass es so etwas gäbe wie „Bankfehler zu deinen Gunsten“. Es ist an sich ja auch nur fair. Anders herum hast du ja auch das Recht zu wenig gezahltes Gehalt einzufordern. Fälle wie deine las man in den letzten 5 Jahren immer mal wieder.
Das mit "Bankfehler zu Deinem Gunsten" gibt es doch, wenn Du entweder davon ausgehen kannst, dass Dir das Gehalt in der Höhe zusteht und Du es schlichtweg ausgegeben hast oder der Arbeitgeber weiß, dass Dir das Zuviel an Gehalt (z.B. Zuschläge) nicht zusteht. Ansonsten kann das Zuviel an Nettogehalt (nicht das Brutto!) auch bis zu 3 Jahre nach Kenntnis zurückgefordert werden. Auf der Seite der deutschen Anwaltshotline steht dazu mehr. Im Zweifel würde ich einen Anwalt kontaktieren.
IMO läuft hier alles korrekt. Prüf doch mal ob dein Arbeitgeber so ne "Lohnaufrechnung" machen darf, das sollte irgendwo stehen. Falls die das nicht dürfen, kannst du auf den vollen Lohn beharren und musst das dann selbst zurückzahlen. Ich würde aber darauf setzen, dass die das dürfen. Ist ja auch fair.
Falls die das dürfen ist alles korrekt so. Die haben aus Versehen zu viel bezahlt, jemand hats gemerkt (hier halt durch dich). Wenn du das merkst und nichts meldest, dann machst du dich strafbar. Übrigens, früher oder später fällt sowas immer auf und glaube mir, früher ist besser als später.
Andere Option ist volle Auszahlung und dann Rückzahlung durch dich. Falls du momentan mit nur 50% Lohn im November nicht durch kommst, melde dich doch beim Personalmanagement. Vielleicht geht das auch über mehrere Monate mit 80% oder einer Rückzahlung in Raten.
Ich kann leider nicht helfen, bekunde aber hiermit mein Beileid.
Nein, genauso wie du bei falscher Bezahlung Anspruch auf Nachbesserung hast hat das auch der Arbeitgeber.
Du darfst also das zuviel gezahlte Gehalt, auf das du vertraglich keinen Anspruch hast, nicht einfach behalten.
Für die Rückzahlung gibt es sicher auch eine kulantere Regelung als einfach 50% zu kürzen, sprich mal mit der Personalabteilung.