Tipp, bis du einen Anwalt gefunden hast oder die Sache anderweitig geklärt wird: Lege dir von dem Vorfall ein Gedächtnisprotokoll an. Wann hat der Lärm begonnen, wann bist du hinübergegangen, musstest du hierfür Türen/Tore öffnen, wie hast du dich bemerkbar gemacht, wie lief das Gespräch ab (möglichst detaillierte Formulierungen), gibt es andere Anwohner, welche sich auch beschwert haben oder mit denen du über den Vorfall gesprochen hast.
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Beste Antwort bisher. Dinge zu verschriftlichen ist oft unterschätzt bzw. wird häufig vergessen oder vernachlässigt.
Nun werden sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.
Sie haben damit gedroht. In den meisten Fällen kommt da nichts.
Gleich Anzeige wegen Ruhestörung. OK aber mal im Ernst, da würde ich erstmal abwarten, ob sie wirklich eine Anzeige erstatten. Ist ja durchaus berechtigt das Grundstück zu betreten um um Ruhe zu bitten.
Guter Rat. Offensichtlich sind die Nachbarn Arschlöcher, aber auch Arschlöcher tun am nächsten Morgen nicht unbedingt genau das, was sie um 2 Uhr nachts betrunken angekündigt haben.
Ein Anwalt kann auch dann noch eingeschaltet werden, wenn tatsächlich ein Anhörungsbogen von der Polizei kommt.
Ist ja durchaus berechtigt das Grundstück zu betreten um um Ruhe zu bitten.
bis du Jurist?
würde ich erstmal abwarten, ob sie wirklich eine Anzeige erstatten.
... und dann Anzeige wegen Ruhestörung? Kostet das mir was?
Erstmal Ruhe bewahren. Solche kleinen Dinge werden häufig wieder eingestellt. Du bist ja nicht eingebrochen oder ähnliches.
Solche kleinen Dinge werden häufig wieder eingestellt.
hilf mir bitte einstellen zu verstehen: Heißt es, dass ich nur die Geldstrafe bezahle und nicht ins Gefängnis gehe?
Du bist ja nicht eingebrochen oder ähnliches.
hilf mir bitte, einbrechen zu verstehen.
Mit Einstellen meine ich dass letztlich garnichts passiert. Es ist keine schwere Straftat.
Mit Einbrechen meine ich die (abgeschlossene) Tür aufbrechen oder das Schloss knacken und sich so Zugang verschaffen.
Auch kein Anwalt hier, aber die Anwälte hier:
https://www.anwalt.org/einbruch/
meinen du bist wohl safe was Einbruch anbelangt:
Dringt eine Person hingegen unbefugt in fremde Räumlichkeiten ein, ohne dabei die Zueignungsabsicht hinsichtlich fremder Sachen zu haben, kommt der Tatbestand des Hausfriedensbruchs im Sinne des § 123 StGB in Betracht.
und selbst dann muss ein fachkundiger Mensch erstmal schauen was im Paragraph 123 StGB steht.
Es gibt auch sowas wie eine Rechtschutz-versicherung, allerdings weiß ich nicht, welche Bedingungen da zutreffen (also ob du die noch abschließen darfst, wenn du schon Grund zur Annahme hast, dass du sie in Anspruch nehmen musst etc). Eventuell weiß das hier jemand, oder frag mal google