Diese Regelung ist juristisch so schwammig dass vermutlich kein Staatsanwalt die mit einer 10m Stange anfasst. Im Artikel steht ja auch dass bereits gereicht hat dass 3 Pflanzen an der Wand, die anderen 3 am Geländer standen. Jeder Richter wird diesen Quatsch vermutlich als das entlarven was es ist, darum wird es in Bayern erst gar nicht verhandelt. Also Fazit: 3 Pflanzen rechts, 3 Pflanzen links = räumlich getrennt.
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Wer darf wie viele Pflanzen anbauen?
Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.
Was gilt es beim eigenen Anbau zu beachten?
Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen können z. B. durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.**.
Wie viel darf ich lagern?
An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Wie viel darf ich mitführen?
Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen.
Diese und weitere Informationen rund ums Cannabisgesetz findet ihr hier!
Wo darf ich rauchen?
https://bubatzkarte.de/
Aber genau diese räumliche Trennung war im Fall des Artikels ja wohl gegeben, und "besondere Schutzmaßnahmen" (Zaun, Zelt, Wand, Schloss, oder was auch immer das heißt...) seien wohl auch nicht notwendig. Die Polizei tat ja so, dass nach aktuellem Rechtsverständnis keine gemeinsame Nutzung oder Zugriffsmöglichkeit bestehen darf, was ja eigentlich gar nicht so ist. Es dürfte also eigentlich ausreichen, eure 6 Pflanzen "klar" voneinander zu trennen (3 auf die eine, 3 auf die andere Seite, am besten mit Namensschildern), da für den gleichzeitigen Eigenanbau durch mehrere Personen in der selben Wohnung keine Expliziten Regelungen im Gesetz stehen.
Da es eben keine genaueren Angaben gibt obwohl "Besondere Schutzmaßnahmen" (was Zelte ja denke ich auch wären) anscheinend nicht nötig sind, schlussfolgere ich daraus dass man mit solchen besonderen Schutzmaßnahmen dann auf jeden Fall abgesichert sein sollte. Ich baue zusammen mit meinem Vater an und unsere Pflanzen stehen auch im selbem Raum, aber es hat eben jeder von uns sein eigenes Zelt. Das dürfte demnach ja eigentlich sicher sein.
3 Growzelte.... Und Äußerst sichere (10€ 4stk) zahlenschlösser.
Wäre jetzt so meine erste Idee, schön wäre aber anders :)
In b 4 : bin kein Mensch mit Ahnung von Jura.
Ich würde simpel Schilder bei stecken mit dem Namen oder so. Eventuell legst du dir auch ne Liste daneben und verschlüsselst das an den Pflanzen . Wenn du Manipulation ausschließen willst kannst du ja n ring aus Draht um den Stamm machen und den versiegeln mit Nem Kreuz oder Buchstaben über einen Klebezettel. Ich weiß nicht, ob eine räumliche Trennung bei Beschriftung unbedingt notwendig ist. Oder du spannst ne Schnur. Ich glaube komplette Rechtssicherheit hast du echt nur bei 2 voneinander abgeschlossen räumen die jeweils verschlossen sind.