"Wir lieben Verschlüsselung", erklärt die NTSU. "Sogar, wenn es sich um Ende-zu-Ende-Verschlüsselung handelt" (E2E). Solche Schutzmechanismen änderten aber nichts daran, dass der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Drittanbieter verpflichtet sei, die Daten im Klartext herauszurücken.
Wenn ihr den Betreiber zwingt man-in-the-middle zu spielen, ist es kein e2e mehr ihr Schlaumeier!