this post was submitted on 03 May 2024
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Frag Feddit

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So, die Immobilienverwaltung meines Gebäudes hat einen Brief an allen Mitbewohner des Gebäudes geschickt. Im Brief werden wir informiert, dass wir in 3 Wochen kein Zugang mehr sowohl zum Keller sowie zum Nebeneingang haben werden, da manche Bewohner Sperrmüll neben dem Nebeneingang lassen. Sie bitten uns auch, die Fahrräder aus dem Keller wegzunehmen.

Ob es Sperrmüll ist finde ich fraglich: Wo ich bin gibt es viele Studierenden und wenn sie umziehen, schenken sie ab und zu Sachen, die sie nicht mehr wollen. Sie lassen die Gegenstände im Keller mit der Notiz ‘zum mitnehmen’. Man findet Haartrockner, abmontierte Möbel, Stühle, funktionierende und saubere Wasserkocher, Wörterbücher, Drucker, saubere Tassen Glässer und Geschirr...

Darf die Hausverwaltung den Bewohner des Gebäudes pauschal den Zugang zum Keller und Nebeneingang verneinen? Dank des Nebeneingangs spare ich Zeit, um zur Arbeit zu gehen.

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[–] [email protected] 23 points 6 months ago* (last edited 6 months ago)

Wenn du einen Kellerraum hast, kann dir keiner den Zugang verwehren.

Ansonsten kommt es drauf an, ob im Mietvertrag die Nutzung der Gemeinflächen gestattet ist, und ob der Keller dazu gehört.

Ansonsten... Zeug zum verschenken in den Keller stellen = verbotene Ablage von Sperrmüll. Bloß weil ich Student bin und nen Zettel dranklebe, macht es das nicht plötzlich legal oder tolerierbar.

[–] [email protected] 11 points 6 months ago

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumlichkeiten müsste eigentlich im Mietvertrag geregelt sein. Idem für individuelle Kellerräume. Wenn du die plötzlich nicht nutzen kannst, könntest du „anteilig“ eine Mietminderung verlangen. Wie das mit Eingängen ist, keine Ahnung. Vielleicht lohnt sich in deiner Situation eine Mitgliedschaft im Mieterverein.

[–] [email protected] 10 points 6 months ago

Ich würde sagen das kommt absolut auf den Mietvertrag o.ä. an. Ist da ein Kellerabteil mit aufgeführt oder die von dir erwähnten Fahrradstellplätze muss es natürlich eine Möglichkeit geben diese auch zu nutzen. Wenn es aber für den „normalen Bewohner“ im Keller nichts gibt steht es meiner Meinung nach der Hausverwaltung frei die Zugänge abzuschließen.

[–] [email protected] 1 points 5 months ago* (last edited 5 months ago)

Wenn Du zu Deiner Wohnung auch einen Keller gemietet hast, dann muss Dir die Nutzung dieses Kellers auch ermöglicht werden. Mit dem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, den Gebrauch der Mietsache zu gewähren. Kannst Du den Gebrauch der Mietsache nicht wahrnehmen, weil der Vermieter Dir den Zugang zum Gebrauchen der Mietsache verwehrt, gibt es auch keine Miete dafür zu zahlen.

Aber ehrlich: Sachen einfach als "zu verschenken" im Keller stehen zu lassen und abzudüsen, ist auch nicht die feine englische Art. Offen gesagt, will man doch nur Dinge in der Eile eines Umzuges schnell loswerden. Es einfach irgendwo abzustellen, finde ich nicht richtig, wenn es nicht gerade Pfandflaschen sind. Das ärgert natürlich, nicht nur den Vermieter.

Edit: Was ich damit sagen will: Es gibt oft zwei Seiten einer Medaille. Das Entsorgen von nicht korrekt entsorgten Gegenständen auch wenn es das zu verschenkende Geschirr oder der Wasserkocher sind, kostet immer extra und dieses extra landet letztlich als Nachforderung auf der nächsten Betriebskostenabrechnung. Vielleicht haben sich auch einfach mehrere Anwohner über "achtlos abgestellten Gegenstände" beschwert.