this post was submitted on 11 May 2024
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Hanfanbau - Alles rund um den legalen Eigenanbau von Cannabis

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Für alle Feinschmecker mit grünem Daumen


Wichtig!
Der Anbau ist momentan in DE noch illegal! Das ändert sich voraussichtlich erst im April, sobald das CannG eintritt.
Achtet das Gesetz!


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founded 6 months ago
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[Edit hab sie jetzt gefällt] Konnte sich von Anfang an schon nicht so recht entscheiden ob es lieber Cannabis, Kohlrabi oder vielleicht doch Basilikum sein wollte. Ich bin ja für freie Selbstbestimmung aber hier geht das leider nicht 😥

Schade dass ich gezwungen bin sie nachher zu zerstören und zu entsorgen. Am Ostberliner Stadtrand. Eine Schande dass man die niemandem überlassen darf der/die sich ihrer evtl doch annehmen würde. Aber sie mit dem Auto bei mir abzuholen wäre wohl leider nicht erlaubt

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[–] [email protected] 5 points 3 months ago (1 children)

Eine Schande dass man die niemandem überlassen darf der/die sich ihrer evtl doch annehmen würde. Aber sie mit dem Auto bei mir abzuholen wäre wohl leider nicht erlaubt

Ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand, was die Gesetzeslage angeht. Wieso wäre das verboten?

[–] [email protected] 4 points 3 months ago (1 children)

18. Darf Cannabis aus dem privaten Eigenanbau an Dritte weitergegeben werden

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient dem Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Quelle

[–] [email protected] 4 points 3 months ago (2 children)

Aber ist damit das getrocknete Material oder die Pflanze gemeint?

[–] [email protected] 5 points 3 months ago (1 children)

Anlage I zum BtMG definiert Cannabis als „Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“.

[–] [email protected] 1 points 3 months ago (1 children)

Aber ist ja nicht mehr im BtMG. Müsste man ins neue Gesetz schauen.

[–] [email protected] 2 points 3 months ago

Bin kein Anwalt aber ich reim mir das so zusammen, hab ein bisschen nachgelesen:

Im BtmG Anlage 1 ist THC noch aufgeführt, allerdings mit dem Zusatz:

"ausgenommen,

a) wenn es sich um Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne des Medizinal-Cannabisgesetzes handelt, oder b) wenn es sich um eine nichtsynthetische Form handelt, die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist."

Und im BtmG selbst steht:

"(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Stoff: a) chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen, b) Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, c) Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand, d) Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte;"

Das bedeutet jetzt nicht dass THC in Pflanzenform verboten ist, definiert allerdings die ganze Pflanze als "Cannabis" seitens des Gesetzgebers. Würd ich sagen. Und wenn du mal googlest Anwälte wohl auch

[–] [email protected] 4 points 3 months ago

So wie ich das sehe, spielt das für die Weitergabe keine Rolle. In diesem Artikel der Augsburger Allgemeinen wird das etwas besser erläutert.