this post was submitted on 07 Jul 2023
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Austria
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Wennst die Freiheit und Sicherheit von anderen durch das ausüben deiner persönlichen Freiheit gefährdest sollst auf jeden Fall bestraft werden. Fahrzeug weg nehmen ist natürlich heftig aber ich vertraue da auf den Beschluss, dass die Leute sich auch tatsächlich Gedanken dazu gemacht haben.
@Chev @Xepp es geht da ja primär um eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs, das finde ich überhaupt nicht heftig.
Die Handvoll Fälle, wo es wirklich zur dauerhaften Enteignung kommt, sind nochmal was anderes.
Jo, hoffe die ziehen es dann auch durch wenn jemand "völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs" ist. Den Beschluss ansich finde ich schon mal positiv.
Ja so wie das geschrieben is zweifle ich dran das der Paragraph jemals Anwendung findet
Gut wär, gleich mal zu Anfang mal jemanden das Auto unterm Arsch wegzuversteigern. Dann wäre die ernste Absicht gleich klar kommuniziert xD
Wahrscheinlich hast du da recht.