this post was submitted on 16 Jan 2024
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Problem: Jemand hat richtig schlimme Dinge getan, sagen wir mehrfacher Mord. Was tun?
Option 1 ist schlimm, man bringt ggf die falsche Person um. Option 2 ist eventuell Jahrzentelange Isolation und teuer. Option 3 führt bei fast jedem zu einem Ungerechtigkeitsgefühl.
Was ist die Lösung hier? (Ich weiß es nicht, ernst gemeinte Frage).
Option 2 oder 3, 1 sollte aufgrund der Möglichkeit von Fehlurteilen gar nicht zur Debatte stehen. Bei allem was nicht lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung ist besser Option 3, da nicht Gerechtigkeitsgefühl und Bestrafung, sondern Rehabitilation das Ziel sein sollte.
Muss eine Gesellschaft jede Person rehabilitieren? Wie könnte das bei jemandem wie Breivig aussehen? In Extremfällen glaube ich dass eine Rehabilitation mehr gesellschaftlichen Schaden als Nutzen anrichtet, weil die Bestrafung auch Teil des ganzen Rechtssystems ist.
Das ist ja gerade ein Fall von Höchststrafe + Sicherheitsverwahrung, sprich das gehört zu den Fällen, wo dann eh wohl nix mehr mit Rehabitilation ist und dementsprechend auch Option 2 gewählt werden kann.
Sobald jemand in die Sicherheitsverwahrung geht, ist zumindest in DE das "Abstandsgebot" zu beachten.
Aufgrund der nicht vergleichbaren verfassungsrechtlichen Legitimationsgrundlagen (Freiheitsstrafe=Sanktion für begangene Straftaten, Sicherheitsverwahrung=dient allein dem Zweck der Vorbeugung von künftigen Straftaten) ist es erforderlich, dass zwischen der Ausgestaltung des Freiheitsentzugs im Rahmen der Sicherungsverwahrung im Gegensatz zum Freiheitsentzug im Rahmen des Strafvollzuges einen deutlichen Unterschied zu wahren.
Option 2 für Sicherheitsverwahrung erfüllt (ohne jetzt darüber zu sinnieren, ob Option 2 in DE überhaupt so bei Freiheitsstrafe durchgezogen werden dürfte) jedenfalls nicht verfassungsrechtliche Standards.