this post was submitted on 30 Jun 2023
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[–] [email protected] 24 points 2 years ago* (last edited 2 years ago) (2 children)

(Dies ist nicht der gesamte Artikel)

Dabei geht es um das Kunsturhebergesetz, weil der Mann und andere Beteiligte gefilmt worden waren, wie die Polizei mitteilte. Laut Gesetz dürfen Bilder einer Person nur mit deren Einwilligung verbreitet und veröffentlicht werden. „Es wird jetzt geprüft, wer hat gefilmt und wer hat das Video hochgeladen“, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage.

Das verschiedenen Angaben nach heimlich gedrehte Video wurde am Dienstag in sozialen Medien vielfach geteilt und kommentiert. Zu sehen ist ein Mann, laut Polizei 46 Jahre alt, wie er Luftballons an Kinder eines Kindergartens in Föritztal verteilt. Er trägt eine Hose in den Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot und ein T-Shirt mit einer Wehrmacht-Anspielung auf der Rückseite. An der Heckscheibe des Wagens, in dem Luftballons sind, ist die Aufschrift „Freiwilliger Abschiebehelfer“ abgedruckt.

Die Polizei hatte nach Hinweisen auf das Video erklärt, dass es gegen den Mann keinen Verdacht auf eine Straftat gebe, jedoch Ordnungswidrigkeiten vorliegen könnten: Der Mann in dem Video könnte demnach durch sein Gesamtauftreten die Allgemeinheit belästigt haben.

Tja, "das darf man ja wohl noch verteilen/tragen/fahren".

Dass man nicht einfach die drei Farben verbieten kann ist klar, aber was genau spricht gegen das Verbot einer kombinierten provokant-aggressiven Zurschaustellung von Rechtsextremismus? [Edit: Upsi, hatte das Verbot vergessen.]

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarz-Wei%C3%9F-Rot#Nach_dem_Zweiten_Weltkrieg

Demgegenüber hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2005 die Beschlagnahme einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass allein das öffentliche Zeigen der Reichsflagge weder die Straftatbestände des § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder des § 130 StGB (Volksverhetzung) erfüllt, noch eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne der landesrechtlichen polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklauseln darstellt. Eine mit dem Gebrauch der Flagge möglicherweise beabsichtigte politische Provokation sei hinzunehmen, solange die Gefahrenschwelle nicht überschritten ist.[16]

Wann ist denn die Gefahrenschwelle überschritten, oder ab wieviel % rechtsextremen Wählern nehmen wir die Entwicklung nicht mehr hin?

[–] [email protected] 18 points 2 years ago* (last edited 2 years ago) (1 children)

Kunsturhebergesetz

Nazis die Kinder instrumentalisieren wollen ist also "Kunst". Thüringen ist einfach total lost.

[–] [email protected] 4 points 2 years ago

Nein, nein, der Aufkleber ist Kunst, das Shirt ist Kunst, und das Gesamtoutfit geradezu ein Meisterwerk.
Was man sich alles ausdenken kann augenroll

[–] [email protected] 3 points 2 years ago

Würde mich ja nicht einmal wundern, wenn das aus eigenen Reihen hochgeladen wurde. Man ist ja schließlich stolz auf das was man tut.