this post was submitted on 23 Nov 2023
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Klimawandel
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Das tut es schon. Es gibt auch auch noch "terrorisitische Vereinigungen". Das ist nochmal eine komplett andere Hausnummer.
Das Problem hier, ist, dass die LG (relativ knapp) über der Schwelle einer normalen kriminellen Vereinigung liegt. Also mit normaler organisierter Kriminalität (z.B. Einbruchsbanden, "Clans"...) gleichgesetzt wird.
Ich würde behaupten, dass das Problem hier der Nötigungsparagraph ist. Ich finde man sollte indirekte Nötigung/ zweite Reihe Argumentation (die LG begeht vermutlich Nötigung, weil sie Autos indirekt stoppt, die dann andere Autos physisch blockieren) ganz streichen und die Späßchen der LG in die gleiche Kategorie packen wie Falschparker. Also mit Geldbußen und Führerscheinentzug handhaben.
Wenn nicht das dann sollte man zumindest Falschparker die den Fußweg oder Fahrradweg zu parken auch konsequent wegen Nötigung anklagen.
Das ist mal ne gute idee
Ist aber auch die Antwort auf die Frage: Wie reiche ich ein Gerichtsverfahren ein, das sofort abgelehnt wird.