this post was submitted on 14 Nov 2023
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Dein erster Kommentar war dieser:
Diese Logik habe ich dir erläutert und auch nachgewiesen.
In der Vergangenheit hat sich der Gesetzgeber aber auch immer an den Historikern orientiert. Und zwar am ganzen Diskurs. Im Falle des Holocausts war die Sache z.B. recht eindeutig. Die Beweislast ist erdrückend. Die gesetzliche Einordnung ist daher nur konsequent. Im Falle des Holodomors ist die Einordnung aufgrund des Angriffskriegs Russlands passiert und nicht wegen der erdrückenden Beweislast. Darüber gibt es spannende Beiträge, die das beschreiben, u.a. in der Konkret - da habe ich das gelesen. Du kannst aber auch gerne Google anwerfen. Das Internet ist voll damit.
Ganz einfach, ich zitiere einfach mal den Artikel nochmals:
Du sagst jetzt, dass es eine Hungersnot gewesen wäre. Du machst dich damit strafbar, denn es handelt sich um einen Genozid. Du leugnest damit streng genommen den Willen der sowjetischen Führung die Ukrainer auszurotten. Oder ich muss dich so verstehen, dass ein Genozid eben nicht die Absicht zur Ausrottung beinhaltet. Und dann haben wir ein Problem. Darum wäre es wichtig gewesen, dass der Diskurs der Historiker geschlossen wird, bevor der Gesetzgeber zur Einordnung kommt.
Nö.
Nö.
Also das ist jetzt echt frech. Mit dir ist keine Diskussion möglich.
Sorry, aber ich schreibe nichts zwischen den Zeilen. Einmal locker durch die Hose atmen und dann noch mal anschauen, was geschrieben wurde, mkay?
Ich weiß genau was ich geschrieben habe. Geh auf das Geschriebene ein oder lass mich in Ruhe.
Da das nicht funktioniert, lassen wir es wohl besser.
Das funktioniert nicht, weil du es nicht willst oder nicht kannst.
Nö.
Jetzt sind wir ganz unten angekommen. Ich gratuliere.