this post was submitted on 25 Jun 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.

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[–] [email protected] 7 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Vermutlich verboten, aber nicht strafbar nach Kunsturhebergesetz. Ich bin allerdings auch nicht ganz sicher, ob es hier verboten war die Straße aufzunehmen. Man darf definitiv nicht die ganze Zeit die Straße aufnehmen. Aber wenn die Kamera nur kurzfristig aufnimmt, z.B. nur, wenn der Bewegungsmelder eine Bewegung auf dem Grundstück aufnimmt, ist das komplizierter. Man darf den öffenltichen Raum (inklusive Personen) generell filmen. Nur eben nicht überwachen oder die Aufnahmen ungepixelt veröffentlichen.

Außerdem gibt es natürlich noch Ausnahmen. Wenn z.B. auf der Straße regelmäpig Autos angezündet wurden, dann darfst du vermutlich auch überwachen.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Außerdem gibt es natürlich noch Ausnahmen. Wenn z.B. auf der Straße regelmäpig Autos angezündet wurden, dann darfst du vermutlich auch überwachen.

Ja, da hast du recht, dass hätte miterwähnen müssen. Du kannst nicht einfach die Strasse überwachen, weil du paranoid bist. Wenn es berechtigtes Interesse gibt, dann ist es mit deutlicher Kennzeichnung zulässig.