this post was submitted on 21 Jun 2023
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de_EDV

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founded 1 year ago
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Moin zusammen,

ich würde gerne mal wissen, wie andere Firmen die Digitalisierung oder zumindest die interne Kollaboration datenschutzkonform bewerkstelligen. Ich arbeite in einem mittelgroßen Logistik- / Hafenumschlagsbetrieb. Wir sind aufgestellt wie 2005. Wir haben keine eigene IT-Abteilung, sondern nur einen externen Dienstleister, der hauptsächlich MS-Produkte im Portfolio hat. Wir nutzen ein unfassbar primitives Warenwirtschaftssystem, ein ebensolches E-Mail-Programm und MS Office 2013. Ich soll mir Gedanken machen um unsere zukünftige Software, aber ich weiß nicht wo ich anfangen soll. MS Teams würde uns bspw. ordentlich voran bringen, ist aber nicht DSGVO-Konform. Genauso wenig wie Google, Atlassian, Slack usw. Ich nutze in meiner Abteilung "heimlich" Signal zur internen Kommunikation. Signal hat aber wenig Features, was die Zusammenarbeit angeht. Ebenfalls haben wir ein gemeinsames, kostenloses Trelloboard (Ja, auch nicht DSGVO-Konform) damit wir unsere Projekte zumindest einigermaßen übersichtlich beisammen haben. Weitergabe von Dokumenten erfolgt bei uns via E-Mail oder Ablage auf dem Server, beides nicht optimal und vor allem nicht schnell. Hat jemand Erfahrung bzw. Ideen zu dem Thema? Wie sieht es bei euch aus?

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[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

Hast du bezüglich der Datenschutzprobleme ein passt Quellen? Bei uns in der Firma wirs das Thema gerade auch aktuell

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Ja, na klar. Gibt halt zwei grundsätzliche Probleme. Zum Einen sind da Telemetrie- und Diagnosedaten, die an MS gesendet werden und zum Anderen die US-Gesetze wie den "Cloud Act".

Quellen zum ersten Punkt:

  • Abschlussbericht der Datenschutzkonferenz:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2022_24_11_festlegung_MS365_abschlussbericht.pdf

  • Folgend ein Zitat aus dem Dokument „Festlegung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder“ der DSK:

Dass der Nachweis von Verantwortlichen, Microsoft 365 datenschutzrechtskonform zu betreiben, auf der Grundlage des von Microsoft bereitgestellten "Datenschutznachtrags vom 15. September 2022" nicht geführt werden kann. Solange insbesondere die notwendige Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke nicht hergestellt und deren Rechtmäßigkeit nicht belegt wird, kann dieser Nachweis nicht erbracht werden.

https://datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2022_24_11_festlegung_MS365.pdf

  • In BW für Schulen verboten (ab Seite 48)

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2023/02/TB_38_Datenschutz-2022_V1-.pdf

Quellen zum zweiten Punkt

  • Die Nutzung von US-Cloud-Anbietern ist nach einem Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 13.07.2022 rechtswidrig:

https://gdprhub.eu/images/b/b4/VK_Baden_W%C3%BCrttemberg_-_1_VK_23-22.pdf

  • Schrems II Urteil, gibt also kein gültiges Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA

https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Europa-Internationales/Auswirkungen-Schrems-II-Urteil.html

Das nur so auf die Schnelle