this post was submitted on 18 Jun 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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[–] [email protected] 45 points 1 year ago (9 children)

Ja. Man kann eine Stundung beantragen und muss dann die Summe über 7 Jahre zurückzahlen.

Mal ein Rechenbeispiel Haus eine Million wert, ein Kind erbt von einem Elternteil:

  • 1.000.000 Erbschaft
  • -400.000 Freibetrag
  • =600.000 zu versteuerndes Erbe
  • x15% Steuersatz (Steuerklasse 1)
  • = 90.000 Erbschaftssteuer
  • / 7 Jahre
  • = 12.860 jährliche Zahlung

wenn man sonst zur Miete lebt, und einziehen kann, oder das Haus vermietet, kann man das Erbe ohne Mehrkosten antreten. Das man gezwungen wäre das Haus zu verkaufen ist ein Hirngespinst der CSU, um auf Bauernfang zu gehen.

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