this post was submitted on 21 Sep 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Ich glaube OP denkt eher in die Richtung: „Das ist so einfach - jemand könnte das System missbrauchen, indem er angibt jemand anderes zu sein“. Beispielsweise könnte jemand Briefwahlunterlagen für seinen Nachbarn ohne dessen Kenntnis irgendwo nach China schicken lassen. Der Nachbar bekäme davon erst etwas mit, wenn er am Wahltag nicht wählen kann. Falls er nicht wählt, merkt er es nie.
De facto hat man bei den letzten Wahlen aber nichts dergleichen gehört. Ich gehe also davon aus, dass es gewisse Sicherheitsvorkehrungen gibt, die ich nicht kenne.
Bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen wird gleichzeitig immer ein Brief an die Meldeadresse geschickt. Inhalt des Briefes ist ungefähr: "Sie haben briefwahl angefordert und wir haben Ihre Unterlagen an folgende Adresse ... geschickt. Falls Sie keine briefwahl angefordert haben, melden Sie sich hier ..." Quelle: Eigene Erfahrung
Dadurch müsste man also jemanden finden der nicht wählt und seine eigene Post nicht liest bzw nicht reagiert. Das Risiko schätze ich gering ein, da Adresse und Unterschrift auf den Betrüger rückführbar wären bzw das Risiko der Entdeckung einfach hoch wäre
Danke für die Erklärung! Wieder was dazugelernt.
Ja genau das dachte ich mir. Es scheint mir so unsicher, ich mein im Vergleich zum z.B. Führungszeugnis, das man nur an die Meldeadresse schicken lassen kann und auch nur persönlich oder elektronischen Perso beantragen.
Dadurch dass man da nicht viel von missbrauch hört vermute ich mal, dass man da nochmal irgendwo kontrolliert. Aber seltsam finde ich es schon.
In dem Fall könnte diese Person wahrscheinlich trotzdem wählen, dann müsste aber im System nachgeschaut werden, welche Wahlunterlagen fälschlicherweise weggeschickt wurden (die haben alle jeweils ne eigene Kennnummer) und genau diese Nummer wäre dann als gesperrt im Briefwahllokal vermerkt. Beim auszählen würde dann genau dieser falsche Brief rausgefischt werden und als ungültig erklärt werden.