this post was submitted on 23 Aug 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

Regeln

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submitted 10 months ago* (last edited 10 months ago) by [email protected] to c/[email protected]
 

Volksverpetzer, gemeinnütziger Anti-Fake-News-Blog hat diese Petition gestartet und richtet sie an den Bundesrat.

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[–] [email protected] 4 points 10 months ago

Im Gesetzestext ist das so formuliert:

(1) Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen einer nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei an deren Stelle weiter verfolgen (Ersatzorganisation) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. (2) Ist die Ersatzorganisation eine Partei, die bereits vor dem Verbot der ursprünglichen Partei bestanden hat oder im Bundestag oder in einem Landtag vertreten ist, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß es sich um eine verbotene Ersatzorganisation handelt; die §§ 38, 41, 43, 44 und 46 Abs. 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und § 32 dieses Gesetzes gelten entsprechend. (3) Auf andere Parteien und auf Vereine im Sinne des § 2 des Vereinsgesetzes, die Ersatzorganisationen einer verbotenen Partei sind, wird § 8 Abs. 2 des Vereinsgesetzes entsprechend angewandt.

Ich vermute mal, dass bei der Gründung einer neuen Partei von einschlägigen Personen überprüft wird, ob diese als Ersatzorganisation gelten könnte, bevor sie zu Wahlen zugelassen wird.