this post was submitted on 05 Aug 2023
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[–] [email protected] 5 points 1 year ago (1 children)

Was für katastrophale Zahlen? Lies den Artikel mal

[–] fnowski -1 points 1 year ago (1 children)

Den Artikel, wo er die 70% verneint und sich auf Bürgergeld und Asylgeld verbeisst und kurz mal die Aufstocker vergisst? Der Mann hat ein sehr flexibles Verhältnis zur Statistik. Eben ein Migarations"forscher".

[–] [email protected] 2 points 1 year ago (1 children)

Dieser ""[F]orscher"" "verbeist" sich nicht, er wendet wissenschaftliche Methoden an, das erklärt er ja auch. Und Aufstocker vergisst er auch nicht, die erwähnt er ja (SGB II)

Brücker: Ich schätze Ruud Koopmans als klugen Migrationsforscher, aber diese Äußerung kann ich nicht nachvollziehen. Nach unserer Auswertung bezogen im Jahr 2021 nur rund 45 Prozent der im Jahr 2015 gekommenen Schutzsuchenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II oder Arbeitslosengeld. Wenn wir die Kinder mit einbeziehen, steigt die Quote um rund drei Prozentpunkte. Da klafft immer noch eine gewaltige Lücke zu den 70 Prozent, von denen Koopmans spricht.

ZEIT ONLINE: Wie erklären Sie sich die unterschiedlichen Zahlen?

Brücker: Koopmans leitet seine Zahlen aus der Statistik über die Leistungsbezieher aus den Asylherkunftsländern für das Jahr 2021 ab. Er schaut also, wie viele Syrer oder Afghanen heute Sozialleistungen beziehen, und schließt von diesen aktuellen Zahlen auf die Kohorte derer, die 2015 nach Deutschland kamen. Das ist methodisch nicht zulässig. Aus Daten, die keine Informationen darüber enthalten, wann die Menschen gekommen sind, kann man keine Schlussfolgerungen über die Menschen ableiten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt eingewandert sind.

[–] fnowski -1 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Exakt was ich gesagt habe. Wo sind die Aufstocker? Du kannst ja gerne weiter so rumlügen wie der Migrations"forscher", aber pack die Sätze aus, wo er diese erwähnt. WO!? Lügner.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Aufstocken IST nach SGB II 🤦‍♂️