this post was submitted on 25 Jul 2023
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[–] [email protected] 3 points 1 year ago (1 children)

Wichtig ist aber auch, wie Verstöße dagegen eingeordnet werden: Als Fahrlässigkeit, mit dem entsprechend niedrigen Strafrahmen. Er scheint nicht absichtich Menschen geschadet zu haben, hat aber eben auch nicht darauf geachtet diesen Schaden zu vermeiden.

Achtung, kantiger Gedanke: Würde hier nicht auch das Konzept des Eventualvorsatzes möglich sein? Entsprechend, ich kipp mich hinter den Ballmer's Peak und geh dann auf Schürzenjagd. Wenn Ich dabei den Consent eines Sexualkontaktes verletze, welcher mir aus unbekannten Gründen dies nicht rechtzeitig mitteilte, dann passiert das eben so.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Eventualvorsatzes

Dafür müsste auch Vorsatz bewiesen werden, was schwer wird. Bei Fahrlässigkeit müsste man eben nur fahrlässiges Verhalten nachweisen, was sehr viel einfacher ist.

Es wäre in jedem Fall dämlich ein Gesetz einzuführen, dass Dinge, die derzeit komplett legal sind auf die Ebene einer Vergewaltigung zieht. Wenn man nicht mehr zwischen schlimm und schlimmer differenziert gefährdet man die Akzeptanz des Gesetzes auch in den schlimmeren Fällen. Insofern scheint mir Schweden da schon einen guten Ansatz gefunden zu haben. Und wie gesagt, in den meisten Länder der Welt (auch Deutschland) gilt derzeit die Regel "Schweigen ist Zustimmung"/silence is consent.