this post was submitted on 23 Aug 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich könnte mich eher noch damit anfreunden, wenn man sagen würde, dass das Persönlichkeitsrecht nicht das Recht umfasse, zu entscheiden, was nach dem Lebensende mit dem übrigen Organ-, Gewebs- und Zellhaufen passieren solle. (Was letztendlich einer Organspendepflicht entspräche, jedoch aus einer anderen ethischen Sichtsweise.)
Das ist mal eine kontroverse Aussage. Menschen haben ja durchaus oft recht konkrete Vorstellungen, was mit ihrem Körper nach dem Tod passieren soll.
Ist es dann überhaupt noch ihr Körper, wenn sie nicht mehr existieren?
Dann stellt sich die Frage, wem der Körper nach deinem Tod gehört: Den Angehörigen oder dem Staat?
Intuitiv finde ich es logischer, dass die Angehörigen entscheiden dürfen.
Die Entscheidung von den Angehörigen zu verlangen ist halt auch schwierig. Es ist denk ich am Besten, wenn das schon vorab entschieden ist.
„Ihr Bruder ist gerade bei einem Motorradunfall gestorben, dürfen wir Herz, Leber und Niere entnehmen?“ klingt für mich schwierig.