this post was submitted on 23 Aug 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich konnte mich wegen organisatorischer Hüdden bisher noch nicht im Organspenderegister anmelden (Ausweis-PIN vergessen & noch keine Krankenversichertennummer (die kommt aber bald)). Zum Glück habe ich noch meine Plastikkarte (natürlich mit JA).
Ich bin mit der Umsetzung in Österreich nicht vertraut. Nehmen wir an, ein Opt-Out wäre nur etwa über dieses Register möglich, dann könnte ich von meinem Recht, eine Organspende zu verweigern, keinen Gebrauch machen. Selbst wenn für mich als Nutzer alles gut aussieht, müsste ich darauf vertrauen, dass dieses Opt-Out auch irgendwo ankommt. Eine Opt-Out-Regelung ist daher für mich nicht vertretbar.
Da du einen Organspendeausweis mit dir führst, kannst du auch damit ohne Probleme "out-opten".
Außer man hat den grade nicht dabei, weil man etwa seinen Geldbeutel vergessen hat.
Die einzige zuverlässige Methode wäre dann eigentlich nur ein Tattoo o. ä.
KVNR kam heute an :D
Ich könnte mich eher noch damit anfreunden, wenn man sagen würde, dass das Persönlichkeitsrecht nicht das Recht umfasse, zu entscheiden, was nach dem Lebensende mit dem übrigen Organ-, Gewebs- und Zellhaufen passieren solle. (Was letztendlich einer Organspendepflicht entspräche, jedoch aus einer anderen ethischen Sichtsweise.)
Das ist mal eine kontroverse Aussage. Menschen haben ja durchaus oft recht konkrete Vorstellungen, was mit ihrem Körper nach dem Tod passieren soll.
Ist es dann überhaupt noch ihr Körper, wenn sie nicht mehr existieren?
Dann stellt sich die Frage, wem der Körper nach deinem Tod gehört: Den Angehörigen oder dem Staat?
Intuitiv finde ich es logischer, dass die Angehörigen entscheiden dürfen.
Die Entscheidung von den Angehörigen zu verlangen ist halt auch schwierig. Es ist denk ich am Besten, wenn das schon vorab entschieden ist.
„Ihr Bruder ist gerade bei einem Motorradunfall gestorben, dürfen wir Herz, Leber und Niere entnehmen?“ klingt für mich schwierig.