this post was submitted on 17 Aug 2024
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Bubatzgärtnerclub

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Eine Community für alle die sich im Heimanbau von Cannabis versuchen.

Ob im Haus, auf dem Balkon oder im Gewächshaus, dies ist der Platz für alle neuen und erfahrenen Growmies.

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Matrixraum

Wer darf wie viele Pflanzen anbauen?Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.

Was gilt es beim eigenen Anbau zu beachten?Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen können z. B. durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.**.

Wie viel darf ich lagern?An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.

Wie viel darf ich mitführen?

Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen.

Diese und weitere Informationen rund ums Cannabisgesetz findet ihr hier!

Wo darf ich rauchen?https://bubatzkarte.de/

founded 6 months ago
MODERATORS
 

Mal hypothetisch angenommen, als gesetzestreuer Eigenanbauer habe ich eine überraschend gute Ernte eingefahren und möchte keinesfalls die 50g Grenze überschreiten.

Neben den offensichtlichen Möglichkeiten wie Feuerschale, Kompost und Biotonne ist mir aufgefallen, dass das Gesetz ja nur von getrocknetem Bubatz spricht.

Angenommen ich "vernichte" meinen Überschuss, indem ich ihn in heißes Öl werfe, welches ich dann zum massieren verwende? Dann kann ja von "getrocknet" keine Rede mehr sein.

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[–] [email protected] 2 points 1 month ago (1 children)

Das Risiko bei ner Extraktion und Konsum von in Fett gelöstem THC ist nahe Null.

[–] [email protected] 3 points 1 month ago (1 children)

Für das Bundesgesundheitsministerium fällt das Verbot von Edibles unter Jugendschutz. Es gibt immer wieder Berichte von Kindern in den USA, die THC-haltige Süßigkeiten essen. Es ist nahezu unmöglich, Süßigkeiten vor Kindern zu verstecken.

[–] [email protected] 1 points 1 month ago (1 children)

Es gibt auch immer wieder Berichte von Kindern und Jugendlichen, die Joints rauchen (hab ich auch gemacht) und trotzdem isses legalisiert. Macht irgendwie keinen Sinn

[–] [email protected] 2 points 1 month ago (1 children)

Rauchen dürfen Kinder nie, Süßigkeiten essen schon. Die nehmen das ja dann nicht in der Absicht ein, high zu werden, sondern weil sie es für reguläre Süßigkeiten halten.

Da gibt es durchaus eine reale Verwechslungsgefahr.

[–] [email protected] 1 points 1 month ago (2 children)

Joa aber auch nicht in Haushalten ohne Kinder. Oder wenn das THC in Öl gelöst wird und dann nicht in Süßigkeiten sondern in Kapseln oder whatever konsumiert wird.

Es ist schwer, einen Sinn in der Gesetzgebung zu finden.

[–] [email protected] 2 points 1 month ago

Ich will das ja auch nicht verteidigen, ich erzähle nur, was der Grund für den Zustand sein könnte. Karl Lauterbach hat halt mehrmals öffentlich dargelegt, dass er nichts von Edibles hält und das Bundesgesundheitsministerium führt das fortwährende Verbot in der FAQ unter Jugendschutz.

[–] [email protected] 2 points 1 month ago

Ich habe mal eine der Stellungnahmen rausgesucht, die es von Ärzten dazu gab:

Cannabis-Gesetz: BVKJ schickt Offenen Brief an das BMG und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses:

"Die Erlaubnis von Edibles ist strikt abzulehnen. Sie führt zur Zunahme von Vergiftungsfällen bei Kleinkindern."

https://www.bvkj.de/politik-und-presse/nachrichten/334-2023-10-19-post-15