this post was submitted on 03 Jul 2024
0 points (50.0% liked)
Deutschland
6711 readers
1 users here now
Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Regeln
- Seid nett zueinander.
- Schreibt hier Beiträge, die ganz Deutschland betreffen, nicht nur einen kleinen Teil
- Sinnlose Provokationen ohne Inhalt werden gelöscht
- zusätzlich: alle Regeln, die ihr auf Feddit.de in der Sidebar lesen könnt.
Bundesländer:
founded 3 years ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Rechtlich kannst du vor Arberitsantritt (der erste Tag im neuen Job) jederzeit von deinem Vertrag zurücktreten. Da die meisten Jobs mit einer Probezeit beginnen in der beide Seiten ohne Gründe und Fristen kündigen können, könntest du das theoretisch auch nach Arbeitsbeginn noch machen.
Aber das ist nur die Rechtliche Seite. Von der professionellen Seite würde ich sagen, umso höher die Anforderungen und Gehalt, umso mehr wird dir ein Arbeitgeber eine Absage nach einer Zusage übelnehmen.
Wenn du irgendwo für Mindestlohn als Aushilfe anfangen willst, interessiert es keinen wenn du was besseres gefunden hast. Wenn du dich aber auf einen hochbezahlten Managerposten bewirbst, kann dich das schon auf die blacklist der Firma setzen.
Ich würde an deiner Stelle mit offenen Karten spielen. Sag denen, dass du noch andere interviews hast (das ist ja ganz normal) und wieviel Zeit du dafur brauchst. Wenn das nicht mehr als ein paar Wochen sind, sollte das jeder recruiter verstehen. Ausserdem sind Kündigungsfristen (ausserhalb der Probezeit) relativ lang in Deutschland, weswegen Arbeitgeber oft auf Wartezeiten eingestellt sind.
Ich stimme dem zu. Die Welt ist aber klein und das Berufsleben lang, daher trifft man sich oft mehrfach. Deswegen würde ich nicht unnötig hinterfotzig sein (also z.B. den Prozess mit Lügen mehrfach in die Länge ziehen um noch ein anderes Angebot abzuwarten und dann absagen, oder einfach nicht hingehen ohne Bescheid zu geben). Niemand wird gerne an der Nase herumgeführt. Aber die meisten Arbeitgeber haben auch Verständnis, dass Du doch noch von einer Stelle zurücktrittst, wenn doch noch was besseres kommt.
Achtung übrigens vor der Nichtantrittsklausel. Ist die im Arbeitsvertrag, musst Du am ersten Tag kommen, am besten mit einem Zeugen, sonst wird's vielleicht teuer.