@Nobsi Weil die StVZO das explizit verbietet: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__64a.html
„§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.“
@EyIchFragDochNur Leider ist das tatsächlich der Fall, §64 StVZO verbietet alle Schallzeichen außer Klingel an Fahrrädern