bubatzkarte

joined 1 year ago
[–] [email protected] 6 points 4 months ago (10 children)

@squirrel
Das ist absolut korrekt. Da sich daran niemand stören wird, ist davon auszugehen, dass es auch niemanden interessiert.
Im Raucherbereich wird niemand Kekse essen müssen.

Allerdings ist es bei Keksen wohl sehr viele schwieriger den "übermäßigen Konsum" zu vermeiden.
@cannabis

[–] [email protected] 5 points 4 months ago

@Xakuterie
Klar, die Bubatzkarte ist jetzt schuld daran, dass es auf Sylt wenig Spielplätze gibt.

@cannabis

[–] [email protected] 5 points 7 months ago

@KISSmyOS Die Abstandsregeln gelten für Konsum in der Öffentlichkeit. Der Beschreibung nach betreffen sie dein Grundstück gar nicht.

[–] [email protected] 2 points 7 months ago

@elmicha
Die Karte ist sicherlich an vielen Stellen pessimistisch.
Oder auch: lieber an einem Ort nicht konsumiert, wo es erlaubt wäre, als umgekehrt.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis schlussendlich umgesetzt wird.

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submitted 7 months ago* (last edited 7 months ago) by [email protected] to c/[email protected]
 

Cannabisgesetz überarbeitet
https://www.rnd.de/politik/cannabis-gesetz-wird-entschaerft-welche-regeln-kuenftig-gelten-sollen-6C6DJIDA25BOTNMDKUKERLNEJU.html

> Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung soll weniger streng ausfallen als bisher geplant. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) einigten sich die Koalitionsfraktionen bei abschließenden Verhandlungen unter anderem darauf, die Bannzone, in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten bleibt, deutlich kleiner zu fassen. Künftig gilt, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Bisher sollten generell 200 Meter gelten.

> Um einen „Fallbeileffekt“ zu verhindern, wird beim erlaubten Besitz von Cannabis zudem eine Toleranzgrenze eingeführt: Der Besitz einer Menge zwischen 25 und 30 Gramm gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Die Strafbarkeit setzt erst bei Mengen darüber ein. Bisher war die Strafbarkeit bereits ab 25 Gramm vorgesehen.

> Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft. So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm praktisch unschädlich. Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten und Expertinnen gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten.

> Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.

> Die drei Parteien einigten sich zudem darauf, das Gesetz schrittweise in Kraft zu setzen. Die Regelungen für Cannabis-Besitz und Eigenanbau bei Privatpersonen sollen zum 1. März 2024 wirksam werden. Das Inkrafttreten der Vorschriften für Anbauvereine ist erst zum 1. Juni oder 1. Juli geplant. Das wird mit den zunächst erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren für diese Vereine begründet.

Die Bubatzkarte lässt sich über das Zahnrad rechts unten auf den Abstand von 100m umstellen.
https://bubatzkarte.kowelenz.social/

#cannabis #legalisierung
@cannabis

 

Heute Abend 17:30: Anhörung zum Cannabisgesetz
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/969440-969440

Der Gesundheitsausschuss befasst sich mit einer Vorlage der Regierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis.
Zeit: Montag, 6. November 2023, 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen unter https://www.bundestag.de/ übertragen.

#cannabis #legalisierung
@cannabis

 

Grüne veröffentlichen Video zur Legalisierung

In einem Video auf Youtube informieren die @GrueneBundestag über die anstehende Legalisierung: https://yewtu.be/watch?v=anxlWQAy1V0

In Bezug nehmend auf die Bubatzkarte wird auch erwähnt, dass Bemühungen unternommen werden, die Abstandsregeln nochmal anzupassen.

Ob das nun geringere Abstände, oder gar keine Abstandsregeln mehr bedeutet, wird dabei nicht erwähnt.

#cannabis #legalisierung #bubatzkarte
@cannabis

 

Bubatzkarte jetzt auch mit Lesezeichen!

Nach intensiven Gesprächen mit Nutzer*innen hat die Entwicklungsabteilung ein wichtiges Update für die Bedienbarkeit vorgelegt:

Statt lediglich mühselig erstellter Screenshots lässt sich jetzt auch die aktuelle Position auf der Karte versenden.

Die URL wird automatisch aktualisiert, ihr könnt also einfach die gewünschte Kartenposition einstellen und dann die gegenwärtige URL als Lesezeichen setzen, verlinken, oder an Freunde/befreundete Bundestagsabgeordnete versenden.

Als Beispiel mal der Hauptbahnhof in Berlin.

Kleiner Wermutstropfen: Einstellungen für den Abstand sind nicht Teil des Lesezeichens, es sind also immer 200m.

@[email protected] #bubatzkarte #cannabis #legalisierung #weedmob

[–] [email protected] 3 points 11 months ago (5 children)

@Guildo
Du meinst Städte sollten offizielle Cannabiskonsumierzonen ausweisen?

 

Bubatzkarte jetzt mit einstellbaren Abständen https://bubatzkarte.kowelenz.social/

Hallo liebe Legalisierer! Die Bubatzkarte ermöglicht euch jetzt nicht nur, die im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehenen Abstände von 200m zu visualisieren, sondern auch alternative Möglichkeiten zu erkunden. Rechts unten im Rand findet ihr ein Zahnradsymbol, über das sich die Abstände einstellen lassen. Nutzt es, meldet euch bei euren Abgeordneten und bringt Hinweise wie:

  • Abstände zu groß, es bleibt kein Platz für Konsum/Anbauvereinigungen
  • Zu viele Orte die gekannt werden müssen, wer soll das wissen/kontrollieren?

Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht vorbei, nutzt also eure Möglichkeiten, macht Screenshots, erläutert eure Bedenken/Wünsche. Ihr habt jetzt die einmalige Gelegenheit, die Zukunft zu beeinflussen.

Die Karte ist natürlich nicht perfekt, die Daten sind sicherlich nicht vollständig und da ich nur bei wenigen Gebäuden den Eingangsbereich bestimmen kann, werden einfach Abstände um die Außengrenzen oder um das Zentrum gemalt, je nachdem, was ich zur Verfügung habe. Dadurch steigt bei kleineren Abständen der prozentuale Anteil der Ungenauigkeit für die Information, wo konsumiert werden darf und wo nicht. Für Anbauvereinigungen scheint es aber nicht um den Eingangsbereich zu gehen, also passt die Karte dafür ziemlich gut.

@[email protected] @m_[email protected] @simonDHV

[–] [email protected] 3 points 1 year ago

@nottheengineer
Das ist eine sehr gute Frage.
Vorneweg: ich bin kein Jurist, daher grundsätzlich erstmal keine Ahnung. Was ich weiß ist, dass der Balkon nicht als öffentlicher Raum zählt, du darfst auch nackt auf deinem Balkon sein, was bereits gerichtlich bestätigt wurde. Eine andere Frage ist dann, wie es mit dem Haussegen aussieht, wenn Rauch zum Beispiel in die Nachbarswohnung zieht. Wenn so was passiert, würde es vielleicht helfen, mit den Nachbar*innen einfach mal zu reden, vielleicht kann dann irgendwie eine Vereinbarung mit Uhrzeiten getroffen werden.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

@Tvkan
Oder umziehen zu müssen, weil die automatische Gießanlage über dir Amok gelaufen ist. 😅

[–] [email protected] 3 points 1 year ago (1 children)

@heyjoetofu
Also wenn da kein Spielplatz ist, war da vielleicht mal einer?
Wenn du absolut sicher bist, dass der Eintrag falsch ist, könntest du dich bei Openstreetmap anmelden und das entfernen. Dann ist das beim nächsten Update auch nicht mehr in der Bubatzkarte.

[–] [email protected] 5 points 1 year ago (2 children)

@nottheengineer
Bedenke, dass es bei diesen Regeln um den öffentlichen Raum geht. In deiner Wohnung kannst du ja selber kontrollieren, ob Kinder anwesend sind.

[–] [email protected] 6 points 1 year ago (5 children)

@heyjoetofu
Wenn du nah ranzoomst, sind sie vielleicht beschriftet. Vielleicht komme ich bald dazu, noch Symbole einzublenden, die verdeutlichen, was dort zu sehen ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, das auf openstreetmap.org zu betrachten und an der entsprechenden Stelle Rechtsklick/lange Tippen. Da öffnet sich dann ein Menü, in dem befindet sich der Punkt "Objektabfrage", womit sich feststellen lässt, was an dieser Stelle verzeichnet ist. Setzt natürlich voraus, dass das Zentrum irgendwie erkennbar ist, was leider nicht immer der Fall ist.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

@Lalelul
Nein, Open Source ist sie aktuell nicht.
Das Frontend ist mit Leaflet in Typescript gebaut.
Die Markierungen werden von einem für für diesen Zweck entwickelten Tileserver geliefert, den ich in Rust geschrieben habe.
Für diesen Bereich gibt es bereits einige hilfreiche Bibliotheken: https://georust.org/

 

Vorstellung der Bubatzkarte - Abstandsregeln für die Cannabislegalisierung als Karte
https://bubatzkarte.kowelenz.social/

Hallo Threadiverse, Hallo Lemmy!

Die Bubatzkarte visualisiert die bisher bekannten Abstandsregeln eines Gesetzesentwurfs „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“. Also die Antwort auf die Frage „wie sehen 100 Meter Umkreis eigentlich aus“.

Die Visualisierung basiert auf Daten von OpenStreetMap, die von Freiwilligen erstellt werden; es können sowohl in den Daten selbst, als auch in der Interpretation derselben Fehler auftreten. Sollten Euch Fehler auffallen, könnt Ihr gerne hier schreiben, dann wird es vielleicht irgendwann korrigiert. Sollten die Fehler auf fehlende Informationen in OpenStreetMap zurückzuführen sein, könnt Ihr die Daten auch selber korrigieren.

@cannabis

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